Wie kann ich dokumentieren, welche Dokumente ich in die ePA geladen habe?

Wenn ich Dokumente in die ePA lade, kann ich durch einen Aktionkettenauslöser eine Aktionskette starten lassen, die mir einen Karteieitrag erzeugt, dass ich etwas in die ePA geladen habe.

Ich möchte aber auch sehen können, welche Dokumente ich hochgeladen habe, auch wenn ich nach 90 Tagen keinen Zugriff mehr auf die ePA des Patienten habe.

Da es bislang keine Kommandos in Bezug auf die ePA gibt (entspr. X-Kommando oder KeyPath) habe ich keinen automatisierten Zugriff auf die Daten der ePA.

  • Ist eine automatische Dokumentation beim Befüllen der ePA in Planung?
  • Wie kann ich verhindern, dass schon vorhandene Daten aus der doppelt eingetragen werden?

Mein Vorschlag: eine neue Spalte in [Medizinische Dokumentation] für ePA mit kleinem Zeichen, wenn der Karteieintrag in die ePA gezogen wurde. Man sollte auch danach Filtern können (also J/N). 

 

Viele Grüße,

 

Andreas Schemm

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2 Antworten

Hallo, ich halte die Realisierung dieses Wunschs für eine Grundvoraussetzung zum (partiellen) Befüllen einer ePA - falls überhaupt. Grüße aus dem wilden Harz
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Hallo Herr Schemm,

wir überlegen aktuell noch, inwiefern sich dies am besten umsetzen lässt und besprechen diese Funktion im Team, eine Umsetzung wird allerdings noch etwas dauern. Ich habe von anderen Praxen schon gehört, dass sie sich ein Symbol/Smiley in den Karteieintrag des Dokumentes setzen, um zu kennzeichnen, dass dieses bereits hochgeladen worden ist. Vielleicht ist dies eine Zwischenlösung? Alternativ gegebenenfalls ein Textbaustein mit entspechendem Text, den man in den Karteieintrag einfügt.

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis
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Hallo Frau Gleis,

Danke für die Antwort! Eine Zwischenlösung zur Dokumentation habe ich schon über Aktionskettenauslöser gebastelt. Das funktioniert z.B. für den Arztbrief des aktuellen Besuchs. Von der KBV ist aber vorgesehen: "Die Praxis informiert darüber, dass der Patient Anspruch hat, dass die Praxis auf Wunsch weitere Daten einstellt".

D.h. wenn z.B. ein Patient den Wunsch äußert, dass alle OP-Berichte und Briefe der letzten 10 Jahre auf die ePA geladen werden (also schnell > 20 Dokumente), kann ich das über entsprechende Filter recht einfach erledigen. Ich werde aber später nicht nachvollziehen können, welche Dokumente ich übertragen habe und würde dies auch ungerne händisch in jedem Karteieintrag markieren müssen. Das Szenario ist bei uns aufgrund der vielen chronisch kranken Patienten realistisch.

Umso später wir dazu ein Lösung erhalten, desto chaotischer wird die Dokumentation, da alle Praxen jetzt zum Start der ePA die Akten auch mit älteren Dokumenten befüllen werden.

Viele Grüße!
DAs wäre dann fasst schon vorauseilender Gehorsam...! Denn: der patientin/Patientin hat kein Anrecht auf ältere BEfunde, die vor dem Start der ePA erstellt wurden. Er/Sie kann das beantragen bei der Kasse. Aber wir sind nicht dazu verpflichtet. Also warum sich aktuell mehr Arbeit machen, als wir eh schon (unbezahlt) machen? Für die Zukunft ist natürlich eine gute Lösung zum Erkennen der Befunde erfolrderlich.

Hallo Herr Schemm,

das ist eine Fehlinformation. Wie Frau Walter schon richtig mitgeteilt hat: Sie sind nicht verpflichtet ältere Dokumente des Patienten in die ePA zu laden. Dies kann der Patient selbstständig über seine App tun oder bei der Krankenkasse beantragen, dass für ihn Dokumente hochgeladen werden, hier hat der Patient Anrecht auf 10 Dokumente p.a.

Auch auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten müssen Sie dies nicht tun. Aktuell müssen Sie noch gar nichts hochladen. Erst ab dem 01.10.2025 sind Sie verpflichtet Dokumente hochzuladen und dann auch nur Dokumente des aktuellen Behandlunskontextes. Die weiteren Dokumente auf die der Patient Anspruch hat sind aktuelle Daten,  wie z.B. die eAU, die nur auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten hochgeladen werden darf.

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis

Hallo Frau Geis,

es geht mir hauptsächlich um eine möglichst sinnvolle, übersichtliche und hoffentlich zeitnahe Umsetzung im System und wollte dazu eine Idee lieferen. Das Problem, bei der ePA die Übersicht zu behalten, wird alle Nutzer treffen und ist somit relevant.

Wie sinnvoll das Ganze ist, wollte ich eigentlich nicht diskutieren. Troztdem hier kurz der Verweis auf das von der KBV erstellte Infoblatt. Da steht: 

DARÜBER INFORMIEREN PRAXEN
› Welche Daten sie aus der aktuellen Behandlung verpflichtend einstellen müssen
› Dass der Patient Anspruch hat, dass die Praxis auf Wunsch weitere Daten einstellt 

https://www.kbv.de/media/sp/ePA-Infoblatt_taeglicher-Gebrauch.pdf

 

 

Hallo Herr Schemm,

das verstehe ich und hier sind wir bereits in den Überlegungen, wie wir dies am sinnvollsten und nutzerfreundlichsten umsetzen können. Wir sind auf Ihre Ideen und auch Ihr Feedback angewiesen, denn Sie sollen damit sinnvoll arbeiten können. Deswegen an der Stelle vielen Dank für Ihren Vorschlag!

 
Es geht mir an diesem Punkt nicht um die Sinnhaftigkeit der Funktion, sondern, dass Sie sich womöglich mehr Arbeit machen als nötig und in die ePA Dokumente hochladen, die Sie überhaupt nicht hochladen müssen und somit Mehrarbeit haben.

Diese Information im Infoblatt betrifft keine Daten aus vorangegangen Behandlungen des Patienten.

"Dass der Patient Anspruch hat, dass die Praxis auf Wunsch weitere Daten einstellt" ist bezogen auf den Abschnitt darüber der besagt:

"Auf Patienten-Wunsch, z.B.:

> eAU-Bescheinigungen

> Dokumente im Rahmen eines Disease-Management-Programms

> Dokumente zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende

 > Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

Voraussetzungen für das Einstellen: Daten stammen aus aktueller Behandlung, wurden von der Praxis erhoben und liegen elektronisch vor"

 
Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis
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