Liebe tomedianer:innen,

 

seit dem 15.01.2025 läuft nun die Testphase für die ePA3.0 mit ausgewählten Testpraxen in den Modellregionen.

Am 29.04.2025 wird die Begrenzung der positiv-gelisteten Testpraxen in den Modellregionen aufgehoben. 

 

Ab dem 29.04.2025 können Sie die ePA3.0 freiwillig in Ihrer Praxis nutzen. Dazu stellen Sie unter tomedo -> Einstellungen -> Praxis -> Kartei die ePA Stufe auf ePA3.0 um. Wir bitten Sie vor dem 29.04.2025 von dieser Einstellung abzusehen, um Fehler zu vermeiden. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich auf der aktuellsten tomedo Version befinden. 

Eine verpflichtende Nutzung wird es ab Oktober 2025 geben. 

 

Sie finden ausführliche Informationen zur ePA3.0 auf unserer Homepage https://tomedo.de/telematikinfrastruktur/epa. Diese befindet sich aktuell noch im Umbau und wird nächste Woche aktualisiert.

Es gibt eine Aufzeichnung des Webinars vom 15.04.2025. In diesem Webinar wird Ihnen im Praxisteil gezeigt, wie Sie die ePA3.0 aktivieren und wie Sie diese im tomedo nutzen. Das Video zum Webinar finden Sie ab dem 24.04.2025 auf unserem YouTube Kanal und den Link zum Video auf der oben verlinkten Homepage.

Zusätzlich haben wir einen Campus Kurs zur ePA3.0 für Sie https://campus.tomedo.de/kurs/epa4all/.

In unserem Nutzerhandbuch finden Sie ebenfalls Informationen: https://support.tomedo.de/handbuch/tomedo/kartei/elektronische-patientenakte-epa

 

Wir wünschen Ihnen frohe Ostern und ein schönes langes Wochenende!

Ihr tomedo® Team

Gefragt in Anderes von (130 Punkte)
+1 Punkt
Dann auch im Forum Herzlich Willkommen und nicht nur im Webinar. Es wurde ja angesprochen, dass wir Wünsche, Anregungen usw. im Forum kundtun sollen. Legen Sie da einen eigenen Thread an oder sollen wir hier sammeln?

Mit freundlichen Grüßen Johannes Stößel

2 Antworten

ePA 3.0 – Mehr Risiken als Nutzen?

Meine Begeisterung hält sich in Grenzen.

Die ab dem 29. April 2025 geplante Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) 3.0 wirft zahlreiche Fragen auf – insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Datensicherheit, technische Reife und die Integration in den ärztlichen Alltag.
Besonders kritisch ist die Umstellung auf ein Opt-out-Verfahren, bei dem alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA erhalten – es sei denn, sie widersprechen aktiv.
Das mag politisch gewollt sein, ist aber aus ethischer wie datenschutzrechtlicher Sicht höchst problematisch.


1. Sicherheitsbedenken

Beim 38. Chaos Communication Congress (38C3) hat der Chaos Computer Club (CCC) gravierende Sicherheitslücken in der ePA 3.0 offengelegt.
Besonders problematisch ist die zentrale Speicherung sensibler Gesundheitsdaten – ein massives Risiko für Missbrauch und unbefugten Zugriff.

Auch das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) bestätigt in seiner Analyse: 21 Schwachstellen, darunter vier mit hoher Risikobewertung.


2. Fragwürdige Datenqualität

Schon heute beobachte ich im Praxisalltag, dass Überweisungen häufig unvollständig oder fehlerhaft sind.
Viele Zuweiser liefern kaum verwertbare Informationen – einige empfinden es schon als Zumutung, Arztbriefe überhaupt zu lesen.

Wenn solche fehlerhaften oder lückenhaften Informationen künftig digital konserviert und weiterverarbeitet werden, ist das ein Sicherheitsrisiko für Patienten.

  • Wer darf fehlerhafte Daten korrigieren oder löschen?

  • Wer überprüft Diskrepanzen?

  • Wer bezahlt diesen Mehraufwand?

Schon jetzt fehlen dafür Ressourcen. Stattdessen versickert das Geld der Versicherten in der Telematik-Infrastruktur und der Verwaltung der Krankenkassen.


3. Technische Defizite

Die ePA 3.0 wirkt derzeit unausgereift – mit gravierenden Einschränkungen im Praxisalltag:

  • Keine Volltextsuche erschwert die gezielte Informationssuche.

  • Dokumente liegen überwiegend als PDFs vor – strukturiertes Arbeiten ist kaum möglich.

  • Bildgebende Verfahren wie MRT oder CT lassen sich nicht integrieren.

All das erhöht den administrativen Aufwand – zulasten der medizinischen Versorgung.


4. Hoher Einarbeitungsaufwand – und drohende Ablehnung

Die Bedienung der ePA ist für viele Praxen und Patienten schlicht zu komplex.
Allein die Einarbeitung in Struktur, Funktionen und Rechteverwaltung kostet Stunden – Zeit, die in der Regelversorgung fehlt.

Die Folge ist absehbar: Viele Praxen werden die ePA ablehnen oder nur das Nötigste hochladen – Datenmüll inklusive.
Auch Strafandrohungen oder Sanktionen werden daran wenig ändern – wer sich überfordert oder rechtlich unsicher fühlt, wird sich verweigern.


5. Kontrollinstrument statt Unterstützung

Krankenkassen erhalten künftig die Möglichkeit, ärztliche Entscheidungen mithilfe von KI zu überprüfen und zu hinterfragen.
Das untergräbt nicht nur die ärztliche Autonomie, sondern auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.


6. Stigmatisierung und Schweigepflicht in Gefahr

Sensible Informationen, etwa zu psychischen Erkrankungen, werden zentral gespeichert – ohne klare Differenzierung der Zugriffsrechte.
Der Zugriff erfolgt standardmäßig – außer der Patient deaktiviert bestimmte Freigaben aktiv. Realistisch betrachtet wird das kaum jemand in der nötigen Tiefe tun.

Die ärztliche Schweigepflicht wird damit faktisch ausgehöhlt – und das Risiko von Stigmatisierung steigt.


Fazit

Die ePA 3.0 bringt nicht nur Chancen, sondern auch erhebliche Risiken mit sich:

  • Sicherheitslücken

  • Datenschutzprobleme

  • technische Schwächen

  • hoher Einarbeitungsaufwand

  • Bürokratisierung

  • potenzielle Einschränkung ärztlicher Freiheit

Eine verpflichtende Einführung ohne grundlegende Nachbesserungen könnte das Vertrauen in das Gesundheitssystem nachhaltig beschädigen.

Ich beobachte diese Entwicklung mit großer Skepsis – und werde mich der verpflichtenden Nutzung solange nicht anschließen bis alle Zweifel ausgeräumt sind, die Anwendbarkeit einfach ist und somit auch von jedem Patienten verstanden und umfänglich beherscht wird.


Ein letzter Gedanke:
Wenn Notare für das Prüfen und Beglaubigen von Dokumenten angemessen vergütet und rechtlich abgesichert werden –
warum sollen Ärztinnen und Ärzte im digitalen Raum dieselbe Verantwortung tragen, ohne rechtliche Klarheit oder faire Vergütung?

Bislang gibt es einmalig für die Erste Befüllung folgende EBM-Ziffer 01648

Leistung: Erstbefüllung bzw. initiale Anlage der elektronischen Patientenakte
Punkte: 88 Punkte
Vergütung: ca. 9,87 € (je nach Kassenärztlicher Vereinigung leicht unterschiedlich)

Das bedeutet für eine Minimalleistung erhält der nur derjenige Arzt ein Honorar, der den ersten minimalistischen Eintrag macht  - das ist eine Lockgebühr, Ziel und Zweck dürften dabei klar sein-  alle übrigen Eintragungen sind dann für lau.

Nachtigall ick hör dir trappsen!

Beantwortet von (38.5k Punkte)
Bearbeitet von
+1 Punkt
Ich sehe außer der kommenden gesetzlichen Verpflichtung noch keinerlei Grund, die ePA zu nutzen. Ich habe mir einiges an webinaren dazu angesehen, diverse Artikel gelesen, nichts hat mich bisher überzeugt.

Kann mich jemand vom Gegenteil überzeugen? Sieht irgendjemand ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis, inklusive indirekter und nicht-monetärer Kosten und Risiken? Warum sollte ich vor der Scharfschaltung von Sanktionen damit beginnen?
Beantwortet von (6.6k Punkte)
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