E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
BugFix für Microsoft OAuth 2.0 Email Problem
Alle Hinweise und Informationen Sie unter folgendem Link.

Das Thema war hier schon mal auf dem Tableau: Wenn man ein Medikament verordnet wäre es bei der Suche hilfreich wenn Rabattmedikamente oben in der Liste stehen. Dies sei von seiten der KBV nicht zulässig - nun, damit müssen wir uns wohl abfinden.

Wieso ist aber dann denn die Darstellung bei einigen Hausarztverträgen (z.B. IKK) zulässig:

 

So eine Darstellung von Rabattmedikamenten auch bei anderen Patienten wäre eiin Traum, vor allem der Kasten in der Mitte!! Und hier hat die KBV ja offensichtlich auch nichts dagegen, oder?

Gefragt in Wunsch von (12.2k Punkte)
Bearbeitet von
0 Punkte

1 Antwort

Guten Tag Herr Erich,

die Rabattmedikamente und die Anzeige der HZV-Substitutionen sind hier in den Anforderungen der KBV zwei komplett verschiedene Bereiche.

Gegen den Kasten in der Mitte für die Rabattmedikamente spricht, dass wir nach Auswahl eines Rabattproduktes aus der Liste alle Informationen (genau wie für die erste Suche) anzeigen müssen. Deshalb öffnet sich hier bei uns nochmal das gleiche Fenster. Für HZV-Substitutionen scheint es hier andere Anforderungen zu geben.
Ich werde aber nochmal genau prüfen ob wir da ggf. etwas vereinfachen können und habe mir ein Ticket angelegt.

Viele Grüsse,
Beantwortet von (13k Punkte)
0 Punkte
16,047 Beiträge
23,815 Antworten
41,914 Kommentare
11,606 Nutzer