Das Thema war hier schon mal auf dem Tableau: Wenn man ein Medikament verordnet wäre es bei der Suche hilfreich wenn Rabattmedikamente oben in der Liste stehen. Dies sei von seiten der KBV nicht zulässig - nun, damit müssen wir uns wohl abfinden.
Wieso ist aber dann denn die Darstellung bei einigen Hausarztverträgen (z.B. IKK) zulässig:
So eine Darstellung von Rabattmedikamenten auch bei anderen Patienten wäre eiin Traum, vor allem der Kasten in der Mitte!! Und hier hat die KBV ja offensichtlich auch nichts dagegen, oder?