Das Dokument für Niedersachsen sagt zB diese beiden wiedersprüchlichen Sachen. Keine Ahnung was hier richtig ist. Das lmüssen SIe wissen/entscheiden ob die KV dann die Dokumente akzeptiert.
[...]Alle Formulare werden in diesen Formaten analog
zu den Originalformularen abgebildet. Durchschläge oder
Rückseiten werden als Zweit- oder Dritt- etc. Ausdruck
reproduziert.
[...]Bei der Blankoformularbedruckung werden die Seiten eines Musters in der Regel hintereinander ausgedruckt. Es ist jedoch auch zulässig, mit einer Duplexbedruckung zu arbeiten, wenn wie bei dem Muster 12 (Verordnung häuslicher Krankenpflege) im Original die Vorder- und Rückseite ausgefüllt werden müssen.