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Hallo,

gibt es eine Möglichkeit Blankoformulare in Duplex zu drucken?. Aktuell bekommt der Drucker immer 2 Aufträge für Vorder- und Rückseite und nimmt daher dann natürlich auch 2 neue Blätter. Bei der AU macht das Sinn, jedoch nicht bei z.B. KG/Ergo-Rezepten.

Viele Grüße

Johannes
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3 Antworten

Die KBV sagt: blankodruck (ausgenoimmen PTV) muss einseitig auf KV-papier (einsitig rosa papier) mit entsprechend zugelassenen Druckern erfolgen.

Aber: Egal ob das ganze statthaft ist oder nicht. tomedo an sich kann keine Angaben zu Duplexdruck machen. Es werden die Seiten nur nacheinander an den Drucker geschickt. Um Duplexdruck zu aktivieren müssen unter tomedo/admin/Drucker einen Systemdrucker auswählen, bei dem Duplexdruck aktiviert ist. Weiterhin muss der Arbeitsplatz die entsprechenden Formulare über dieses Druckprofil drucken.

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Also irgendwie finde ich diese Aussage bei der KBV nirgends?

http://www.kbv.de/media/sp/02a_Blankoformularbedruckung.pdf

Da steht lediglich, wenn nicht auf die Rückseite gedruckt wird, dann muss man halt sowas wie Seite 1 von 2 angeben....

 

Die Infos von den KVen sagen auch klar: Duplex geht: siehe Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen - KVN

Beantwortet von (21.2k Punkte)
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Das Dokument für Niedersachsen sagt zB diese beiden wiedersprüchlichen Sachen. Keine Ahnung was hier richtig ist. Das lmüssen SIe wissen/entscheiden ob die KV dann die Dokumente akzeptiert.

 

[...]Alle Formulare werden in diesen Formaten analog
zu den Originalformularen abgebildet. Durchschläge oder
Rückseiten werden als Zweit- oder Dritt- etc. Ausdruck
reproduziert.
 
 
[...]Bei der Blankoformularbedruckung werden die Seiten eines Musters in der Regel hintereinander ausgedruckt. Es ist jedoch auch zulässig, mit einer Duplexbedruckung zu arbeiten, wenn wie bei dem Muster 12 (Verordnung häuslicher Krankenpflege) im Original die Vorder- und Rückseite ausgefüllt werden müssen.
 
 
 
 

Um das nocheinmal zusammenzufassen:

Es ist unklar, ob Blankoformulare Duplex gedruckt werden dürfen. Das von Ihnen verlinkte Dokument der KV-Niedersachsen beinhaltet dazu beipsielsweise widersprüchliche Informationen. Wir hatten bei Einführung des Blankodrucks bei der KV Thüringen diesbezüglich nachgefragt und die telefonische Auskunft erhalten, dass Duplexdruck nicht gewünscht ist.

Deswegen richten wir unsere Praxen standarmäßig ohne Duplex-Blanko-Druck ein. Sie können allerdings auf eigene Verantwortung die Druckeinstellungen für bestimmte Formulare auf 'Duplex' ändern. Dazu müssen Sie zwei (A5 + ggf. A4) neue Druckprofile mit 'Duplexdruck bzw. beidseitig' erstellen und die beidseitig auszudruckenden Formulare (z.B Heilmittelverordnungen bei A5-Duplex und Muster 52 bei A4-Duplex) dem neuen Druckprofil zuweisen (EInstellungen->Arbeitsplatz->Druckprofile). Bei Fragen dazu können Sie auch gerne im support anrufen. Für A5-Formulare funktioniert das natürlich nur, wenn Ihr Drucker den Duplexdruck von A5-Papier unterstützt. Unser Bürodrucker (Brother HL-4570CDW) tut dies beispielsweise nicht.

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