Martin Deile
Man kann bei der Angabe der Zusatzqualifiaktion im HZV Arztportal unter AMTS auc einen Freitext eingeben und ist nicht an die Listung der Diesntleister gebunden.
Ich habe da einfach mal tomedo/Zollsoft angegeben, da wie unten beschrieben die Merkmale wohl erfüllt sind.
Es erfolgt nun eine Prüfung der Angabe durch das HZV Team, wie ich dem Dialog entnehmen konnte.... ich werde berichten...
Grüße aus Dresden
Martin Deile
Christian Klaproth
Bin erst jetzt auf diesen Beitrag gestoßen.
An sich ist das eine äußerst sinnvolle Lösung, wenn die auch noch im Hintergrund läuft und uns informiert und unsere Entscheidungen unterstützt. Für Hausärzte ganz bestimmt ein wichtiges Thema. Als Facharzt bin ich wirtschaftlich nicht davon betroffen, nutze aber ähnliche Tools um meine Therapieentscheidungen abzusichern.
MMI-AMTS-Service ist ein entscheidungsunterstützendes, plattformunabhängiges System zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) im Verordnungsprozess. Es minimiert vermeidbare Risiken und wird in die jeweilige Primärsoftware von Arztpraxen und Kliniken integriert. Der Anwender greift dabei lediglich auf die gewohnte Benutzeroberfläche des Klinikinformationssystems (KIS) bzw. der Praxisverwaltungssoftware (PVS) zu. Dadurch wird sichergestellt, dass sich die Effizienz der gewohnten Arbeitsabläufe sowie die Behandlungsqualität verbessern. Der Integrator kann darüber entscheiden, an welchen Stellen des Workflows eine AMTS-Prüfung stattfinden soll. Die Software ist ein Medizinprodukt der Klasse IIa nach der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) und ist modular aufgebaut.
Durch die Verwendung von international gebräuchlichen Terminologie-Standards wie ICD und ATC wird die semantische Interoperabilität der verwendeten Patienten- und Arzneimitteldaten sichergestellt. Das eigene internationale Redaktionsteam der VIDAL Group, der auch die Vidal MMI Germany GmbH (Vidal MMI) angehört, hat eine Referenzdatenbank geschaffen, auf welche die MMI-AMTS-Services-Lösung zurückgreift. Diese enthält neben Fachinformationen zu Arzneimitteln die neuesten Erkenntnisse aus relevanten wissenschaftlichen Publikationen sowie Interaktionsdaten der Dosing GmbH. Die Daten werden in der Referenzdatenbank so aufbereitet, analysiert, klassifiziert und strukturiert, dass sich durch Nutzung von MMI-AMTS-Services das Risiko fehlerhafter Anwendungen von Medikamenten reduziert und dadurch zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem vermieden werden können.
Im Prinzip kann die KI das auch und dürfte deutlich kostengünstiger sein als dieses sicherlich nicht ganze billige Modul. Sobald so etwas aber als Medizinprodukt eingestuft wird, kassiert irgend jemand dafür gewaltige Summen. Ich hoffe Zollsoft treibt die Anbindung von KI an Tomedo voran, dann kann man sich solche Module sparen, man braucht nur die entsprechende Fragestellung an die KI schicken, wenn die dann auch noch lokal vorhanden ist oder kostenpflichtig von Zollsoft über deren Server angebunden und verfügbar ist, wäre das sehr zu begrüßen. In dem Moment wo der Arzt die Fragen stellt und dann entscheidet dürfte KI kein Medizinprodukt sein
Johannes Stößel
Dann stellt sich aber sicherlich die Frage, inwieweit man sich darauf verlassen kann. Wenn etwas als Medizinprodukt eingestuft ist, habe ich ja auch eine gewisse Sicherheit, dass ich mich auch rechtlich darauf verlassen kann. Bei einer KI ist das ja leider nicht der Fall. Dann müsste man jedes Mal überprüfen, ob die Angaben, die das Produkt macht, auch wirklich zu 100 % stimmen.
Christian Klaproth
Sie müssen in beiden Fällen eigenen Verstand einsetzen. Das AMTS Modul ist nur so gut wie dahinter befindliche Datenbanken. KI hat das gleiche Problem.
Habe kürzlich eine Veröffentlichung zur KI bei Therapieentscxheidungen in der Onologie gesehen, kann die aber momentan nicht wiederfinden. Da wurde eine sehr hohe Genauigkeit von mehr als 90% gefunden. Nur in wenigen Fällen <4% gab es falsche Informationen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich gerade bei onkologischen Therapien die Empfehlungen innerhalb kürzester Zet ändern bzw. aktualisiert werden.
Johannes Stößel
Ich bin der festen Überzeugung, dass eine KI sehr wohl solche Aufgaben mit Bravour meistert...aber inwieweit sowas ohne Zertifizierung in PVS eingesetzt werden darf steht wahrscheinlich auf einem anderen Blatt.
Johannes Stößel
Gibt es schon Neuigkeiten zum Thema AMTS seitens Zollsoft?
Mit freundlichen Grüßen Johannes Stößel
Anke Lindner
Sehr geehrte Kunden,
wir sind momentan dabei abzuklären, welchen Kosten/Nutzen - Mehrwert dieses neue Modul erbringt.
Zusätzlich wird es im nächsten Newsletter dazu eine Umfrage an alle HÄVG/HZV - Nutzer geben, wer von Ihnen das AMTS-Modul überhaupt nutzen würde.
Der technische Aufwand, das Modul einzubinden, wird nicht ganz unherheblich sein. Wir prüfen in weit wir das in diesem Jahr zur Verfügung stellen könnten.
Herzliche Grüße
Anke Lindner
Stefan Glöckner
Super, das ist ja schon mal was.
Aber gibt es auch schon eine Anfrage bei der TK über die Voraussetzungen bzw. ob Tomedo diese schon erfüllt bzw. was nötig ist um sie zu erfüllen? Wir haben ja oben diskutiert, die Mindestanforderungen in der Modulbeschreibung der TK erfüllt Tomedo ja schon prinzipiell (außer evtl. patienten-/altersbezogener Check bzgl. PRISCUS). GGf. können über kleinere Anpassungen in der Software die Voraussetzungen schon erfüllt werden, ohne dass man den großen technischen und finanziellen Aufwand für das MMI-AMTS-Modul betreiben muss.
Martin Deile
HÄVG Team hat heute tomedo als mein AMTS Modul bestätigt und übernommen.
Viele Grüße aus Dresden
Martin Deile
Marc Stemmler
Hier ebenso das Zollsoft Modul wurde vom HÄVG als Praxisstrukturmerkmal anerkannt.
Ich verstehe es so das die HÄVG die Anerkennung erteilt im Sinne der der TK. Einen Kontakt mit der Tk sehe ich dehalb als nicht notwendig an.
Ja es wird gerade von der TK gefordert, aber es sollte nich zuviel Aufwand darstellen es umzusetzen, da es in 12 Monaten wieder andere Vorrausetzungen geben kann/wird. Wie zb. das Teledmedizin Modul im HzV , was sich ja nicht durchsetzt, sprich von allen Krankenkassen unterstützt und finanziert wird.
Dr. Thomas Weinmann
Stark, Martin Deile! Das war wichtig!
Viele Grüße
Dr. Burkhard Flamann
Ich habe auch den Freitext ausgefüllt, mal sehen was passiert.
Beste Grüße aus Freiberg
Johannes Stößel
Ich habe heute die Umfrage mitgemacht zum Thema AMTS-Modul. Ich habe erst gelesen 19,90 pro Monat - das fände ich ok. Dann habe ich aber gesehen, dass das pro LANR bezahlt werden soll! Also das finde ich sehr ambitioniert. Mit zB drei angestellten Ärzten kommt man auf fast 95€ inkl. Mwst! Selbst wenn alle nur in Teilzeit angestellt sind.
Ahmad Sirfy
Das Problem der Teilzeit-ÄrztInnen ist leider bei allen Modulen bekannt. sehe Tomedo-Formulare
A. Hoffmann
Das Modell "je LANR" ist meiner Meinung nach die fairste Lösung, alternativ würden große Praxen von den Einzelpraxen wieder subventioniert werden. Der Preis ist aber trotzdem relativ hoch, wenn man das Modul nur zur Erfüllung der Vertragsanforderungen benötigt. Hier hat die Technikgläubigkeit der Verhandlungsparteien wohl übers Ziel hinaus geschossen. Das Gute: man muss ja nicht mitmachen.
Stefan Glöckner
Ich finde den Preis pro LANR auch relativ hoch, zumal ja die HÄVG - wie bei uns übrigens auch - die Angabe Zollsoft/Tomedo als AMTS-Modul annimmt, da die Minimalanforderungen (wie oben schon diskutiert) egtl. ja schon erfüllt werden. Ich fände 2-3 der zusätzlichen Fuktionen (z.B. Kontraindikationen, Niereninsuffizienz, aktiver Priscus-Warnhinweis) zwar auch hilfreich, aber ich frage ich ob es sich lohnt es dann so umfangreich/aufwändig/teuer aufzublasen.
Johannes Stößel
Genau das ist auch meine Ansicht. Vorteile in allen Ehren aber der Preis ist einfach zu hoch angesetzt.
Regina Holl
mir hat die HÄVG geantwortet, das tomedo nicht anerkannt würde. Hatte das auch als Freitext angegeben
Regina Holl
Ich finde den geplanten Preis von 19,90€ pro LANR zu hoch, weil ich mir das als kleine Praxis aber mit dennoch 2 angestellten Ärzten in Teilzeit so nicht leisten könnte. Vielleicht kann man über die Möglichkeit nachdenken, arztbezogen das AMTS freizuschalten und dann nur auf die besagte LANR auch die Kosten berechnen? Das AMTS wäre dann an das login des jeweiligen Arztes gekoppelt und könnte dementsprechend auch nur von der Person genutzt werden, die zahlt. Das fände ich für meine Praxis fair. Vielleicht zahle ich dann im Verlauf auch für meine angestellten Ärzte, wenn mich das AMTS überzeugt, das möchte ich aber zunächst im Selbstversuch kostengünstig testen können.
A. Hoffmann
Ich habe mit jedem Kommentar hier neu darüber nachgedacht und muss gestehen, ich finde es immer unmöglicher. Die IT-Kosten steigen und steigen, haben sich in meiner Praxis in den letzten 5 Jahren mehr als verdoppelt, es kommen immer neue Dinge dazu, hier ein Modul, da eine Anforderung, hier "nur" 25 €, dort "nur" 50 €, über die Augenwischerei mit den netto-Preisen will ich gar nicht reden. Der Nutzen? Nicht erkennbar. Eigentlich und Uneigentlich führt das alles nur zu mehr Aufwand, mehr Stress, mehr Support-Einsätzen, alles unbezahlte Ressourcenverschwendung. Wenn ich Medikamente verordne, dann sollte ich diese kennen, sollte meine Patienten kennen, sollte im Zweifel nachlesen oder mich mit dem Apotheker meines Vertrauens beraten. Ein AMTS kann das nicht ersetzen, im Gegenteil, damit wird eine gefühlte Sicherheit geschaffen, die im Zweifel zu mehr unkritischer Polypharmazie führt - das AMTS hat ja gesagt, alles ist gut. Und dafür wieder 25 € im Monat? Dieser ganze "Fortschritt" ist doch inzwischen nur noch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für IT-Anbieter!
Angesichts der Tatsache, dass diese Anforderungen voraussichtlich auch in andere HzV-Verträge integriert werden wird, sollte Zollsoft vielleicht darüber nachdenken, den Preis für das HzV-Modul um einen Euro zu erhöhen und das Modul für alle zu integrieren. Geteiltes Leid ist halbes Leid...