Zunächst einmal kann ich bestätigen, dass die Änderungern der HzV-TK-Verträge bundesweite Gültigkeit haben, dass es also alle Praxen mit HZV der TK betrifft und es nicht auf einzelnde KV-Bereiche begrenzt ist.
Und ja, ich würde es auch so einschätzen, dass möglicherweise in Revisionen der HzV-Verträge mit anderen Krankenkassen evtl. die Arzneimittelprüfung ebenfalls Bestandteil werden könnte.
Die HÄVG weist darauf hin, dass die Positivliste nicht abschließend ist, sondern ergänzt wird um alle Produkte, die die inhaltlichen Anforderungen erfüllen. Es ist also zu unterstützen, wenn zollsoft sich aktiv an die HÄVG und/oder die Techniker-Kasse wendet und um Aufnahme auf die Liste bittet bzw. in Erfahrung bringt, welche Anforderungen tatsächlich noch zu erfüllen wären, bevor sie gelistet werden können.
Den Einwand von Kollege Ammenwerth kann ich dahingehend unterstützen, dass ich das Qualitätssiegel auch für einen verzichtbaren Kostentreiber sehe, bei den wahrscheinlich aber nicht schwer zu erfüllenden Anforderungen an die Arzneimittelprüfung würde ich hier aber doch eher darauf plädieren, diesen Innovartionszuschlag zu ermöglichen. Es geht hier immerhin um 2€ pro Patient und Quartal.