Dr. Burkhard Flamann
Hallo, heute kam die Rückmeldung der HÄVG Abt. HZV Operations - TK-Rückmeldung:
" Leider können wir die Selbstauskunft zum Innovationszuschlag in der von Ihnen zugesandten Form nicht verarbeiten.
Folgende Angaben fehlen oder sind unvollständig:
Provider AMTS-Modul."
Tja, und nun???
Dr. Susann Fräßdorf
Sehr geehrter Hr. Kollege Deile,
ist diese Angabe bei Ihnen immer noch als bestätigt geführt? Wir sind auch in Dresden, haben das ebenso angegeben und heute zum 2. Mal die Rückmeldung erhalten, dass diese Angabe fehlerhaft oder unvollständg ist. Im HÄVG Arztportal ist es zwar eingetragen, wird aber offenbar von der TK/Rechenzentrum HÄVG nicht so anerkannt.
Wäre für eine Rückmeldung dankbar, Dr. S. Fräßdorf
Dr. Susann Fräßdorf
Bei uns in Dresden ist dies ebenso gekommen.
Wenn viele Nutzer ein AMTS Modul nur fordern um die Vertragsbedingungen zu erfüllen und die Minimalanforderungen des Vertrages durch das Tomedo-eigene System schon erfüllt werden, erschließt sich mir der Aufwand nicht, warum ein externes Modul eingebunden werden muss.
Kann Tomedo/Zollsoft ggf einen kurzen 3 Zeiler releasen, dass die Vorgaben des AMTS zumindest gem. dieser TK Vertragsforderung erfüllt werden- dann könnte man das beim HÄVG Rechenzentrum mit einreichen und das aktuelle problem der TK Verträge wäre erst einmal vielleicht bei allen Kollegen lösbar.
Danke aus Dresden
Dr. S. Fräßdorf
Martin Deile
Hallo zurück,
jepp alles aktuell und bis 31.12.2999 (!, allein daran sieht man die Absurdität) gültig....
dann hängt es offenbar am Sachbearbeiter, ob es anerkannt wird oder nicht... Wie man das ja so kennt von der Bürokratie....
Viele Grüße in die Friedrichstadt...
Martin Deile
Dr. Susann Fräßdorf
So ist es bei uns im Arztportal HÄVG auf der Webseite auch schon seit Wochen drin, aber wir haben heute trotzdem ein Fax vom Rechenzentrum der HÄVG bekommen, dass es diesbezüglich eine fehlerhafte Angabe gibt...
bin gespannt was daraus wird
Rico Becker
Hier ebenso!
Martin Deile
Wir haben ja schon seit 2020 kein Fax.... von daher...
Mail kam aber auch keine.. auch nicht im HÄVG Portal...
However... wir werden sehen was passiert....
Stefan Glöckner
Ich sehe das genauso. Der Ball liegt vorerst bei Zollsoft. Ob eine Bestätigung reicht, müsste man dann abwarten. Ggf. ist es sinnvoll, seitens Zollsoft den Kontakt zu TK/HÄVG zu suchen, dass Tomedo in seiner jetzigen Form in die Provider-Liste aufgenommen wird bzw. um herauszufinden, ob ggf. noch Anpassungen erfolgen müssen, dass die Mindestanforderungen erreicht werden.
Lotta Jacob
Ich kann dies auch nur unterstützen- tomedo möge sich bitte für alle hausärztlichen kund*innen um Klärung bemühen. Auch bei uns kam die Info von der HÄVG zurück, dass die Angaben zum AMTS-Modul nicht vollständig sind (sprich: tomedo nicht auf der Liste ist)
Johannes Stößel
Auf dieser Seite findet man die zugelassenen Anbieter: https://hzv.de/wp-content/uploads/2024/08/2024_07_23_Providerliste-ab-01.07.24.pdf
Für das AMTS – Modul ist Tomedo hier nicht gelistet. Da kann auch Zollsoft aktuell glaube ich nichts tun, außer dies einzubinden. Aber für den Preis, der aufgerufen wird, ist das nicht wirtschaftlich.
Anke Lindner
Sehr geehrte Kunden,
bisher hatte ich von der HÄVG die Aussage erhalten, dass das PVS ein zertifiziertes AMTS-Modul bereit halten muss, damit Sie als Anwender das Modul bei der HZV angeben können. Wir haben uns intern sehr intensiv Gedanken gemacht, wie wir das für unsere Kunden technisch und am kostengünstigsten weitergeben können.
Die Umfrage ergab, dass 80% von Ihnen das Modul gern nutzen möchten, aber den Kostenaufwand als zu hoch einstufen.
Das ergibt insgesamt eine nicht zufriedenstellende Situation für beide Seiten.
Wir müssen das komplette Modul erst einkaufen, technisch bereitstellen (was der zeitfressenste und teuerste Teil ist) und am Laufen halten.
Daher muss eine Lösung gefunden werden, mit der alle zufrieden sein sollten.
Heute habe ich nochmals mit der HÄVG telefoniert und wir sind so verblieben, dass die HÄVG gemeinsam mit der Techniker KK unsere Anwendung in tomedo® prüft, bezüglich:
- Priscus-Liste
- Doppelmedikation
- Interaktionscheck
Sobald ich eine Antwort erhalten habe und wir Klarheit über unsere bisherigen Funktionen haben, werde ich mich umgehend hier melden.
Grüße und ein schönes Wochenende
Anke Lindner
Dr. Susann Fräßdorf
Sehr geehrte Frau Lindner,
vielen Dank für Ihren Einsatz.
Jan-Ove Sanders
Guten Morgen,
gibt es hier Neuigkeiten?
Anke Lindner
Guten Morgen,
Ich habe gestern nochmal bei der TK angefragt und um Rückmeldung gebeten.
Sobald ich eine Antwort erhalten habe, werde ich mich hier melden.
Christian Klaproth
Hallo Herr Hoffmann,
bin zwar kein Allgemeinmediziner, habe aber ein multimorbides Krankengut, die oft mit zig-fach Kombinationen behandelt werden. In solchen Fällen, vor allem wenn ich dann mal etwas verordne, mache ich aus Interesse eine Recherche, indem ich den Medikamentenplan - wenn überhaupt vorhanden - einscanne und anonymisiert eine KI Recherche mache. Die Ergebnisse sind hervorragend, vor allem wenn man nebenbei noch wichtige medizinische Daten, wie Laborergebnisse und Begleitdiagnosen einfließen läßt. Ich bin zu 100% überzeugt, dass ein kostenpflichtiges Modul nicht besser sein kann. Es wird aber zertifiziert sein, damit andere damit Geld verdienen können.
Allgemeinärzte verdienen auch gut daran, deshalb verstehe ich das Gjammer über die Kosten nicht. Meine Recherche hat folgendes ergeben:
Die Vergütung für den Einsatz eines AMTS (Arzneimitteltherapiesicherheit) Moduls in einer Arztpraxis hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom spezifischen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und den beteiligten Krankenkassen. In Deutschland gibt es spezielle Programme, bei denen Ärzte für das Erstellen eines AMTS-Berichts oder für die Durchführung eines Medikationsmanagements vergütet werden.
Hier sind einige mögliche Vergütungsszenarien:
1. **Vergütung über die KV**: In manchen Bundesländern gibt es Sonderverträge, die eine zusätzliche Vergütung für AMTS-Leistungen vorsehen. Diese Vergütung kann je nach Vertrag variieren, liegt aber oft im Bereich von etwa 20 bis 40 Euro pro Patient und Quartal.
2. **Selektivverträge**: Es gibt Krankenkassen, die mit Ärzten spezielle Selektivverträge abschließen, bei denen die Teilnahme an einem AMTS-Programm honoriert wird. Die Höhe der Vergütung kann je nach Vereinbarung unterschiedlich sein und hängt von der Komplexität der Patientenbetreuung ab.
3. **Private Abrechnung**: Für Patienten, die privat versichert sind oder bei Selbstzahlern, können AMTS-Leistungen individuell berechnet werden. Hier richtet sich die Vergütung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Stephan Apel
Da lese ich mal mit.
Anke Lindner
Sehr geehrte Kunden,
soeben habe ich von der HÄVG, per Mail, die positive Nachricht erhalten, dass die Techniker KK tomedo® als AMTS - Provider freigegeben hat.
🙂
Noch sind wir nicht auf der Liste der AMTS - Provider sichtbar. Das habe ich angefordert und stelle es hier rein, soabald es veröffentlich ist.
Johannes Stößel
Super! Vielen Dank fürs Reinhängen!
Ich würde mir trotzdem eine Sache wünschen: könnte man bitte irgendwo in der Medikamentenverordnung eine aktuelle GFR einblenden? Das wäre für die Ausstellung von Medikamenten extrem hilfreich!
Walter Mildenberger
Der Vollständigkeit halber (damit man es leichter findet); hier ist die Bestätigung, dass das AMTS von tomedo anerkannt wird:
/d/88913