Sehr geehrtes Team,
als wir die Praxis übernommen haben, wurden die vorhandenen digitalen Akten der Patienten gesperrt und mit Passwort geschützt. Gemäß DGSVO öffnen wir diese nur, wenn die Patienten persönlich kommen und einwilligen.
Die Übernahme ist jetzt schon einige Zeit her, unser Patientenstamm ist sehr voll und insbesondere jetzt in der Ferienzeit mit Vertretung etc. nehmen wir keine neuen Patienten mehr auf. Das System lässt jedoch zu, dass ehemalige Patienten der Vorgängerpraxis, die nach Übernahme aber noch nie bei uns waren, also noch eine gesperrte Akte haben, einen OTK Termin als Bestandspatienten buchen. Das System erkennt offenbar die Daten in den verschlüsselten Akten und lässt die Buchung zu. Erstens würden wir das gern aus oben genanntem Grund ändern, zweitens- ist das datenschutzrechtlich ok, dass dieser Systemabgleich in der gesperrten Akte erfolgt?
Danke
als wir die Praxis übernommen haben, wurden die vorhandenen digitalen Akten der Patienten gesperrt und mit Passwort geschützt. Gemäß DGSVO öffnen wir diese nur, wenn die Patienten persönlich kommen und einwilligen.
Die Übernahme ist jetzt schon einige Zeit her, unser Patientenstamm ist sehr voll und insbesondere jetzt in der Ferienzeit mit Vertretung etc. nehmen wir keine neuen Patienten mehr auf. Das System lässt jedoch zu, dass ehemalige Patienten der Vorgängerpraxis, die nach Übernahme aber noch nie bei uns waren, also noch eine gesperrte Akte haben, einen OTK Termin als Bestandspatienten buchen. Das System erkennt offenbar die Daten in den verschlüsselten Akten und lässt die Buchung zu. Erstens würden wir das gern aus oben genanntem Grund ändern, zweitens- ist das datenschutzrechtlich ok, dass dieser Systemabgleich in der gesperrten Akte erfolgt?
Danke