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Neue Qualitätsstandards für die Videosprechstunde – Auswirkungen auf ArztDirekt?

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben neue Qualitätsstandards für die Videosprechstunde festgelegt, die am 1. März 2025 in Kraft treten. Ein zentrales Element ist die Sicherstellung der Anschlussversorgung: Ärzte und Psychotherapeuten müssen Patienten, die sie per Video behandeln, eine zeitnahe Weiterbehandlung ermöglichen – sei es durch einen Termin in der Praxis, eine Überweisung zu einem Facharzt oder, falls notwendig, eine Einweisung ins Krankenhaus.

Für uns stellt sich die Frage: Was bedeutet das für ArztDirekt?
Meiner Meinung nach sollte die Videobehandlung nur für Patienten im Einzugsgebiet der Praxis erlaubt sein. Eine überregionale oder gar bundesweite Behandlung widerspricht den neuen Vorgaben zur Anschlussversorgung.

Bis September 2024 sollten daher entsprechende Einstellungen in ArztDirekt vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass Patienten nur dann eine Videosprechstunde buchen können, wenn sie sich im Versorgungsgebiet der jeweiligen Praxis befinden. Hat jemand hierzu bereits technische Lösungen oder Erfahrungswerte?

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