Tatsächlich habe ich mich gleichzeitig auch bei meiner KV beraten lassen, wie es mit dann ja personalisierten Überweisungen aussieht. Hier die Antwort
Digitale Überweisungen sind möglich, derzeit aber noch recht eingeschränkt auf Fälle, bei denen kein Arzt-Patienten-Kontakt beim überweisungsannehmenden Arzt stattfindet. An dieser Stelle haben Sie das rechtliche Problem bereits benannt. Nach wie vor gilt hierbei § 24 Abs. 5 Bundesmantelvertrag-Ärzte, wonach zur Gewährleistung der freien Arztwahl die Überweisung nicht auf den Namen eines bestimmten Vertragsarztes ausgestellt werden soll.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat unter Bezug auf die "Vordruckvereinbarung digitale Vordrucke" ausgeführt, dass digitale Überweisungen erstellt werden können für Laborüberweisungen (Formular 10), Anforderungsschein bei Laborgemeinschaften (Formular 10A), Überweisung auf Formular 6, wenn für die Durchführung der Leistung des überweisungsannehmenden Arztes kein Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich ist sowie Formular 39.
Ich warte noch ab ob es bei der Hausarztvermittlung auch gehen würde und bei Patienten die vom Hausarzt im Rahmen des DMP zu Ihrem Augenarzt geschickt werden, bei dem Sie bereits sowieso sind. Sollte das funktionieren verusche ich dran zu denken es hier auch zu posten.
Nach weitere Rücksprache ist ein personalisieren auch bei einer Hausarztvermittlung nicht rechtens, die digitale Überweisung also tatsächlich nur für die oben genannten Anwendungen zulässig