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Liebes tomoedo-Team,

da es ja seit geraumer Zeit 4 Mahnstufen (Zahlungserinnerung, Mahnung, letzte Mahnung, Inkasso) gibt, frage ich mich, warum es bislang weder eine 4. Mahngebühr noch eine entsprechende Spalte für das Druckdatum (Inkasso) in der Rechnungsübersicht gibt.

Wann kann ich die letzte Mahnstufe (Inkasso) auch sinnvoll nutzen, insbesondere wenn ich die 1. Stufe, so wie vorgesehen, als Zahlungserinnerung ohne zusätzliche Gebühr, und darauf folgend 3 Mahnungen mit Gebühr verwenden möchte?

Beste Grüße aus AUgsburg
Christian Schacht
Gefragt in Frage von (2.2k Punkte)
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1 Antwort

Sehr geehrter Herr Schacht,

das ist eigentlich nicht geplant. Die 4. Mahnstufe Inkasso bedeutet hier wirklich Inkasso. Das heißt, Sie treten ihre Rechnung an ein Inkasso-Unternehmen ab, die die Rechnung dann auch nicht für ihren Patienten drucken, sondern mit dieser Rechnung vor Gericht ziehen, um eine Pfändung zu erreichen. Damit gibt es auch keine weitere Mahngebühr.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Pamperin
Beantwortet von (15.1k Punkte)
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Sehr geehrter Herr Pamperin,

was aber, wenn man selbst die Kosten einklagen möchte?.
Sehr geehrter Herr Stenger,

auch dann sehe ich nicht, dass es ein Druckdatum und eine Mahngebühr braucht. Dann benötigen Sie wahrscheinlich das Attribut Gerichtstermin, Anwaltskosten, Pfändungstermin und vermutliche weitere. Dafür kann ich gerne ein Wunschticket anlegen und dieses dem Produktmanagement überreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Pamperin
Bisher hatte ich das Problem glücklicherweise noch nicht. Kollegen haben aber berichtet, dass, wie kann es anders sein, beim Eröffnen eines Falls beim Amtsgericht Mayen eine Gebühr fällig wird. Diese möchte ich natürlich auch an den Patienten weitergeben. Wenn es dann soweit ist und ich genaue Erfahrung habe, werde ich mich nochmals melden.
Sehr geehrter Herr Pamperin,

vielleicht sehe ich gerade mal wieder den Wald vor lauter Bäumen nicht... Welche Funktion hat dann die 4. Mahnstufe? Ein Dokument zu generieren, um dem Patienten mitzuteilen, dass die entsprechenden Unterlagen nun beim Inkassobüro oder Amtsgericht sind? Macht aus meiner Sicht keinen Sinn, denn die Androhung steht in der letzten Mahnung, Inkassobüro bzw. Amtsgericht wenden sich direkt an den Patienten. Welches Dokument soll hier zu welchem Zweck erstellt werden?

Bitte bringen Sie Licht in meine Dunkelheit.

Beste Grüße aus Augsburg
Christian Schacht
Sehr geehrter Herr Schacht,

die Markierung Inkasso dient dazu Sie selbst daran zu erinnern, dass Sie diese Rechnung an ein Inkasso-Unternehmen abgetreten haben und diesbezüglich keine weitere Kommunikation mit dem Patienten führen müssen. Außerdem werden Sie sehr wahrscheinlich von Ihrem Inkasso-Unternehmen nur einen Teil der ursprünglichen Rechnugssumme für die Rechnung bekommen (weil dieses ja dann das Risiko der Eintreibung trägt). Dadurch haben Sie auch die Erinnerung, dass diese Rechnung wohl niemals ganz bezahlt werden wird, Sie sich durch die Abtretung aber nicht mehr kümmern müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Pamperin
Lieber Herr Pamperin,

vielen Dank für diese Erklärung, in dieser Form nur leider für mich völlig unbrauchbar.

Beste Grüße aus Augsburg
Christian Schacht
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