Sehr geehrter Herr Stößel,
anbei:
+++ Meningokokken-B-Impfung und RSV-Impfung bei älteren Menschen ab sofort zu Lasten der Thüringer Krankenkassen möglich +++
Die KV Thüringen konnte sich mit den Thüringer Krankenkassen bei den Verhandlungen zur Impfvereinbarung auf eine einvernehmliche Lösung verständigen. Dementsprechend ist es ab sofort möglich, dass u. a. Säuglinge die Meningokokken-B- und ältere Menschen die RSV-Impfung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erhalten können. Durch die Einigung zur Vergütung ist auch der Bezugsweg für die Impfstoffe geregelt.
Sofern in der Zwischenzeit (bis 31.12.2024) noch Impfungen als Privatleistung erbracht und direkt gegenüber dem Patienten abgerechnet wurden, besteht Einvernehmen mit den Krankenkassen, dass hier eine Erstattung durch die Krankenkassen gegenüber dem Patienten erfolgt.
Die Einigung sieht neben den vorgenannten Impfungen auch eine Regelung zur Affenpocken-, Corona- und Dengue-Impfung vor.
Nähere Informationen zu den GOP, den Preisen sowie zum Bezugsweg der Impfstoffe entnehmen Sie bitte der Übersicht.
Bitte beachten Sie, dass die RSV-Prophylaxe von Neugeborenen und Säuglingen nicht Gegenstand der Thüringer Impfvereinbarung ist, sondern über den EBM abzurechnen ist. Der Bezug von Nirsevimab zur RSV-Prophylaxe von Neugeborenen und Säuglingen erfolgt weiterhin über eine Einzelverordnung auf den Namen des Kindes.
So der Artikel im Rundschreiben KV Thüringen.
https://www.kv-thueringen.de/fileadmin/media2/Kommunikation/RS/2024/KVT-Rundschreiben-12-2024.pdf