Ich vermute hier geht einfach aufgrund der Übersetzung von OPS-Codes in EBM-Ziffern einfach einiges an Information verloren. Der OPS-Code macht im Zusammenspiel mit dem Zuschlag natürlich keinen Sinn.
Modelliert ist das ganze aber von der KBV folgendermaßen:
1.) Der OPS-Code 5-896.1g kann als dermatochrirugischer Eingriff der Kategorie A2 abgerechnet werden (GNR 31102).
2.) Die GNR 31102 kann auch solche Operationen beinhalten, die den Zuschlag 01965 rechtfertigebn würden.
Es gibt meines Wissens keine Stammdaten, die eine direkte Verknüpfung zwischen OPS-Codes und möglichen Zuschlägen abbilden würden.