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Guten Tag! In letzter Zeit wechseln häufiger Patienten zu uns, die woanders im HZV eingeschrieben sind. Wie ist da das Vorgehen der Anlage eines Scheines, die Beantragung der Einschreibung bei uns und va die Abrechnung bis zum Wechsel? Ich kann ja nicht gleichzeitig Vertretung und Einschreibung beantragen macheb, oder?
Gefragt in Frage von (25k Punkte)
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1 Antwort

Wir haben das gleiche Problem, uins wurde diese Vorgehen von der HÄVG mitgeteilt.

Also HzV Einschreibung mit Arztwechsel Kreuz + HzV Vertretungsfall

Die umgeschriebenen HZV-Versicherten werden ab der erfolgreichen Umschreibung beim neuen Betreuarzt im Informationsbrief Patiententeilnahmestatus aufgelistet. Bis zur erfolgreichen Umschreibung ist die/der HZV-Versicherte als HZV-Vertretungsfall abzurechnen. Somit kann der neue Betreuarzt die PatientInnen kontinuierlich über die HZV versorgen, ohne dass diese zurück in die Regelversorgung fallen.

Hoffe das bringt etwas Klarheit, der Vertretungsfall ist natürlich unbefriedigend vom Praxisablauf
Beantwortet von (890 Punkte)
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Was letzten Endes mehr als ärgerlich ist: Ich nehme einen Patienten neu auf, habe gerade am Anfang sehr viel Arbeit und bekomme dafür nur die Verteterpauschale... Ich habe das die letzten Jahre immer bis zur Einschreibung bei uns als GKV Fall abgerechnet. Ist nicht korrekt, das weiß ich, aber wird bis jetzt immer akzeptiert. Vielleicht kommen ja irgendwann die Regresse...
Also in tomedo auf Beantragung klicken und dann die Verteterpauschale abrechnen? Aber wie ordnen Sie dann einen Schein zu? Wird das danach wieder auf Vertretung umgestellt in den Details?
Ja es entstehen 2 HzV Einschreibungen , Vertretungsfall + Beantragung. Später nach erfolgter Einschreibung kann man den Vertretungsschein dann beenden. Der Regress wird leider kommen, 2-4 Jahre später, wie ich aus Erfahrung sagen kann.
Moin, wir stehen vor dem gleichen Problem. Vor allem wie lange bleibt der Vertretungsschein bestehen? Und ab wann gilt die Umtragung?
Wir lassen den Vertretungsfall solange bestehen, bis wir HzV Betreuungsarzt sind (Laut HÄVG Infobrief) , also je nach Beantragungsfrist 1-2 Quartale.

Die HzV Fälle welche zu Regress führen könnten,  finden sich in der KV Abrechnung unter :

Nicht-Vertragskonforme Inanspruchnahme Selektiv.

Die KV kennt die Namen , kann Sie aber aus Datenschutzrechtlichen Gründen?! nicht nennen.
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