BEDINGTE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Nach meiner Umstellung auf Tomedo zum 4. Qu. 2019, war es ja bis kurz vor Ende des Quartals bei mir nicht möglich, den HzV-Key mit dem Rechenzentrum HÄVG zum Kommunizieren zu bringen. Dank des Engagements des Tomedo-Entwicklerteams wurde ein Update programmiert, mit dem ich den HzV-Key am Windows-Server betreiben kann und Tomedo dorthin lauscht (bei Teilnahmeprüfung, Medis etc.). Nach Jahresbeginn tauchte allerdings folgende Meldung regelmäßig auf (siehe Screenshot). In tomedo ist die Version des Prüfmoduls korrekt Version 2020_1.

Muss ich die Meldung ernst nehmen und sind noch irgendwelche Schritte auf dem Windows-Server mit dem Key vorzunehmen?

Vielen Dank im Voraus. O. Hanemann

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1 Antwort

Jedes Quartal gibt es ein neues Prüfmodul. Dieses muss zusammen mit dem Quartalsupdate geupdated werden. Wenn das Prüfmodul auf dem selben Rechner wie der tomedo-Server installiert ist, dann geschieht das beim Quartalsupdate automatisch. Wenn das Prüfmodul auf einem anderen Rechner läuft, kann man es leider nicht 'remote' aktualisieren und das Update muss manuell durchgeführt werden.

Ich weiss jetzt nicht, warum die Entscheidung getroffen wurde, das Prüfmodul auf einem anderen Rechner zu installieren. Wenn es aus dem Grund geschah, das von der HÄVG keine catalina-kompatible Version zur Verfügung gestellt wurde, dann ist das Problem inzwischen von der HÄVG behoben und das Prüfmodul kann auf dem tomedo-Server installiert werden. Anderenfalls muss das Prüfmodul quartalsweise durch einen zollsoft-Mitarbeiter auf dem windows-Rechner druchgeführt werden. In beiden Fällen sollten Sie sich im support melden.

Müssen Sie sich Sorgen machen? Nein mit Tendenz zu jein. Die Schnittstellen von Q4-19 und Q1-20-Modul sind kompatibel. In Zukunft kann es jedoch durchaus mal vorkommen, dass Anfragen des tomedo-clients an das Prüfmodul nicht mehr korrekt beantwortet werden, weil es zu Schnittstellen-inkompatibiläten kommen kann. Ob eine Abrechnung von Q1-20 mit dem Q4-19-Prüfmodul zu Nachfragen der HÄVG führt kann ich nicht beurteilen. Es ist vermtlich ratsam das Prüfmodul VOR Abrechnungsversand auf Q1-20 ( oder gleich Q2-20 zu Ende des Quartals) zu aktualisieren.
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Vielen Dank, dann melde ich mich mal beim Support
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