Sehr geehrte Frau Hartmann,
vielleicht ist die Regelformulierung im Katalog etwas ungeschickt. Laut GOÄ-Regelwerk ist die Leistung nach Nr.3 nur als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Nrn. 5,6,7,8,800 oder 801 berechnungsfähig. Anders formuliert heißt es, dass innerhalb einer Sitzung keine weiteren Leistungen außer den Leistungen aus der Einschlussliste dokumentiert werden dürfen. Eine Sitzung in tomedo ist ein Zeitintervall von 2 Stunden seit der Dokumentation der Leistung.
In folgenden Fällen wird beispielweise die Fehlermeldung generiert (die Leistung nach Nr. 3 ist nicht die einzige Leistung, aber innerhalb der Sitzung ist neben der Leistung nach Nr.3 keine Leistung aus der Einschlussliste dokumentiert):
1a) keine Leistung aus der Einschlussliste
1b,c) die Leistung aus der Einschlussliste (Nr.8) ist außerhalb der Sitzung dokumentiert (vor der Leistung #3 oder 2 Stunden später)
In folgenden Fällen wird keine Fehlermeldung generiert
2a) die Leistung aus der Einschlussliste ist neben der Leistung #3 innerhalb einer Sitzung dokumentiert
2b,c) die Leistung #3 ist in der Sitzung die einzige Leistung - die Leistung #510 ist außerhalb der Sitzung dokumentiert (vor der Leistung #3 oder 2 Stunden später)