Hallo Herr Schäfer,
natürlich gibt es irgendwann kein Wahlrecht mehr, sonst würde niemand auf das eRezept umschwenken.
Analog zur eAU, die ja verbindlich am 01.10.2021 starten sollte und nun (vielleicht) ab 01.07.2022 verbindlich wird, wird dieses wohl auch mit dem eRezept ablaufen. Aktuell geht es am 01.01.2022 los, aber bestimmt wieder mit einer Übergangsfrist.
Und auch Herr Cepin hat natürlich Recht, wenn er darauf hinweist, dass es für den Fall einer technischen Störung einen Plan B geben wird. Bei der eAU ist das so, dass die Praxis neben der Ausfertigung für den Patienten und den Arbeitgeber auch noch die Ausfertigung für die Krankenkasse druckt.
Mit bestem Gruß aus Bielefeld
Axel Tubbesing
tubbeTEC GmbH