In der neuen Heilmittelrichtlinie ist es ja möglich, ohne Begründung auf der Verordnung die orientierende Behandlungsmenge des jeweiligen Behandlungsschlüssels zu überschreiten, was im Einzelfall dazu führt, dass gegebenenfalls auch ungewollt zu viele Einheiten verschrieben werden. Manuell alle bisher verordneten Behandlungen zusammenzuzählen und dann noch im Katalog nachzusehen, wie viele Einheiten als orientierende Behanldungsmenge beim jeweiligen Behandlungsschlüssel angegeben sind, finde ich sehr mühsam
Wäre es möglich, es einzurichten, dass bei Überschreitung der orientierenden Behandlungsmenge direkt im Formularfenster oder als Pop-Up eine Warnung aufploppt?!
Grüße, S. Glöckner