Fast alle KIS implementieren den ID-Grouper oder ein ähnliches Modul (3M). Prinzipiell ist für das Kodieren und somit dann für das Abrechnen der Grouper nicht notwendig, hier reicht der Check gegen den aktuellen gr-DRG-Katalog von DIMDI. Um die Leistungserbringer im Hamsterrad vorzuführen, haben viele Geschäftsführer/Manager die Integration der Grouper in ihre KIS forciert, um die Untergebenen (Ärzte/Belegungsmanager) zu abrechnungsoptimalen Kodierkombinationen und Verweilzeiten zu führen, Upcoding und Verweilzeiten zu syncchronisieren, das Controlling von Tagesaufgaben freizustellen und Auseinandersetzungen mit dem MD zu minimieren.
Ein Praxis-Informations-System muss das prinzipiell nicht können, aber natürlich ist auch hier der Praxisinhaber bzw. MVZ-Verwaltungsheini an der DRG-Erlössituation, die auf den järhlich wechselnden Grouperregeln basiert, hochgradig interessiert. An dem Ergebnis, dass sich ambulante OP nur dann lohnen, wenn auf einen OP-Kittel verzichtet, auf den Einsatz qualitatiiv hochwertiger Instrumente und eine Assistenz verzichtet und die Nachschau auf ein Minimum reduziert wird, ändert das alles nichts. Das Ganze wird nur erträglicher, wenn man selbst Anaesthesist ist und neben der OP auch die Narkose abrechnen kann...
Mein Fazit im Licht der überbordenden Haftpflichtpämien, die ja auch noch anfallen, war, auf ambulantes eigenständiges Operieren ganz zu verzichten.
Zurück zur Ausgangsfrage: die knapp 10 DRG, die man als Operateur ansteuern kann und will, kann man selbst in einer stillen Stunde durchspielen und für sich das optimale Verhalten finden: und das einmal jährlich. Das allgemeine Interesse eines kassenärztlichen Leistungserbringers erkenne ich nur begrenzt.
Viele Grüße aus dem wilden Harz