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Die Vermittlungsart "Offene Sprechstunde" samt der automatisierten Scheinanlage samt zugehöriger Ziffern wurde bei uns in den letzten Wochen nicht mehr zuverlässig umgesetzt. Hierdurch sind im letzten, bereits abgerechneten (!) Quartal einige Scheine nicht als offene Sprechstunde abgerechnet worden, was in unserem Fall mit einem Honorarverlust verbunden ist (!).

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Nach meinem Kentnisstand ist die Neupatientenregel und die Offene Sprechstunde seit 1.1. abgeschafft und damit für Sie und Ihre Abrechnung irrelevant. Es gibt nur noch den Hausarztvermittlunsfall als zusatz.
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mein Kenntnisstand in Bayern:

- Neupatientenregel: abgeschafft

- Offene Sprechstunde: nicht abgeschafft

 

der Vollständigkeit halber:

https://www.kbv.de/html/terminvermittlung.php

Offene Sprechstunde

Grundversorgende und der wohnortnahen Patientenversorgung zugehörige Fachärztinnen und Fachärzte bieten weiterhin fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung an – bei vollem Versorgungsauftrag, sonst anteilig. Konkret sind dies die Fachgruppen der EBM-Kapitel 6, 7, 8, 9, 10, 14, 16, 18, 21 und 26.

Diese Fachärztinnen und Fachärzte müssen offene Sprechstunden anbieten: Augenärzte / Chirurgen / Gynäkologen / HNO- Ärzte / Hautärzte / Kinder- und Jugendpsychiater / Nervenärzte / Neurologen / Neurochirurgen / Orthopäden / Psychiater / Urologen

 

Vergütung

Die Leistungen werden extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet – maximal 17,5 Prozent der Arztgruppenfälle.

Korrekt. In Bayern gibt es die o.S. noch!
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