bezüglich der Abrechnungsfähigkeit der Videosprechstunde hat die KV Berlin am 17.03.20 folgenden Text auf Ihrer Website veröffentlicht:
"Grundlage für die Durchführung von Videosprechstunden ist die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Videodienstanbieter (PDF, 90 KB [2 Seiten]). Der Videodienstanbieter ist verpflichtet, dem Arzt bzw. Psychotherapeuten bei Vertragsabschluss eine Bescheinigung über die erfüllten Nachweise zur Informationssicherheit, zum Datenschutz und zu den Anforderungen aus § 5 Absatz 2 Anlage 31b Bundesmantelvertrag-Ärzte vorzulegen. Diese Bescheinigung ist mit dem Praxisstempel zu versehen, zu unterschreiben und an die KV Berlin, Abteilung QS zu senden. Damit ist der Arzt bzw. Psychotherapeut seiner Anzeigepflicht nachgekommen und kann die Leistungen erbringen und abrechnen."
ich bin seit gestern zur Videosprechstunde freigeschaltet und weiß jetzt nicht was zu tun ist, da ja auf der Liste der zertifizierten Anbieter die Firma Zollsoft genannt wird....kann da jemand aus dem Forum helfen??