Hallo zusammen,
ein kurzes Feedback von unserer Seite zum Themenkomplex Kassensicherungsverordnung bzw. §146a AO.
Wir sind aktuell dabei im Detail zu klären, inwieweit die in der Verordnung festgelegten Neuerungen für Sie als Ärzte, die IGeL Leistungen anbieten, Anwendung finden werden bzw. welche Möglichkeiten wir in tomedo haben, Sie dabei zu unterstützen, den Einfluß auf bestehende Prozesse möglichst gering zu halten.
Das Thema ist leider recht komplex und es gibt, auch bei Experten, durchaus unterschiedliche Meinungen. Beispielsweise inwieweit die KassenSichV sich nur auf "bargeldintensive" Unternehmen bezieht oder nicht. Oder ob tomedo nun eher als "Registrierkasse" zu sehen ist (würde unter die KassenSichV fallen) oder als "elektronisches Buchhaltungsprogramm" (von KassenSichV nicht behandelt), etc. Diese und ähnliche Fragen versuchen wir aktuell zu klären.
Bzgl. Fristen, gilt für die KassenSichV Folgendes:
- es gilt grundsätzlich eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022. In dieser Zeit können vor dem 1.1.2020 erworbene Kassen unverändert weiterverwendet werden
- zusätzlich trat eine sogenannte "Nichtaufgriffsregelgung" bis 30.09.2020 in Kraft, da bis jetzt noch keine zertifizierten, sog. "Technischen Sicherheitseinrichtungen" am Markt verfügbar sind mit der die Verordnung überhaupt technisch umsetzbar wäre
Es besteht also kein sofortiger Handlungsdruck zum 1.1.2020.
Wie gesagt, wir sind an dem Thema dran! Sobald wir hier mehr Klarheit haben, werde ich mich mit weiteren Informationen melden. Sollten Sie bis dahin Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
Viele Grüße,
Klaus Wissmann
Produktmanager tomedo