Ich nehme an, es geht um den AOK-Urologie-Vertrag.
In diesem Vertrag ist es nicht erlaubt, dass innerhalb von 4 Quartalen (und somit auch automatisch innerhalb des selben Quartals) die Leistungen P2A1 und P2A4 gemeinsam abgerechnet werden.
Mich wundert ein wenig, dass der MediVerbund Ihnen diese Auskunft nicht erteilen konnte.
https://www.mediverbund-ag.de/file/5179
Wie die Übersicht zu deuten ist, kann ich Ihnen auch nicht genau sagen - ob jetzt jeweils P2a1 und P2a4 nur einmal innerhalb von 4 Quartalen oder nicht zusammen innerhalb von 4 Quartalen abrechenbar ist ist mir anhand der Übersicht ein Rätsel. Im elektronsich zur Verfügung gestellten Katalog findet sich aber folgende Regel:
<leistung GueltigAbReferenzdatum="2016-07-01" Ziffer="P2A1">
<eigenschaften>
<eigenschaft Bezeichnung="GEF Früherkennung">
<betraege>
<betrag GueltigBisReferenzdatum="2017-12-31" Wert="20.00"/>
<betrag GueltigAbReferenzdatum="2018-01-01" Wert="21.00"/>
</betraege>
</eigenschaft>
</eigenschaften>
<regeln>
[...]
<leistungsausschluss ZeitraumVor="3" Zeiteinheit="Quartal">
<fehler ID="E863001" Text="P2A4 kann nur abgerechnet werden, wenn innerhalb von drei vorherigen Quartalen keine P2A1 abgerechnet wurde"/>
<ausschlussleistung>
<leistungRef Ziffer="P2A4"/>
</ausschlussleistung>
</leistungsausschluss>
Dieser Regel ist eindeutig zu entnehmen, dass P2A4 und P2A1 nicht innerhalb eines Zeitraumes von 3 Vorquartalen zusammen abgerechnet werden dürfen.