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Kann es sein, dass seit dem Update auf v1.103.0.8 bei manchen Arzneimittelverordnungen aud gKV obwohl das "dj" Häckchen gesetzt ist, es nicht auf das Rp mit gedruckt wird? Ich habe leider noch kein Muster entdeckt, und bilde mir ein auf manchen war es drauf, aber die Apotheke beschwert sich "zunehmend", das diese Kennzeichnung auf meinen Rezept fehlt. Und wenn ich es z.B. mit Paracetamol-rationpharm 75mg Zäpf. N1 ausprobieren ist es so, dass das Häcken gesetzt ist: 

aber der Ausdruck so aussieht (ohne "dj"): 

Ein Fehler - oder mein Fehler ? ;-)

Herzlichen Dank für Hilfe/Infos!

Gefragt in Bug von (3.6k Punkte)
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1 Antwort

Guten Tag Herr Dr. Schröter,

das Häkchen bei Dj setzen bedeutet, dass sie eine Dosierung mit auf das Rezept drucken wollen. Wenn keine Dosierung angegeben wurde wird, wenn es notwendig ist, ">>Dj<<" auf dem Rezept ergänzt. Diese Angabe ist aber laut KBV-Anforderungskatalog nur bei verschreibungspflichtigen Medikamenten notwendig. Paracetamol ist jedoch nicht verschreibungspflichtig.

Viele Grüsse,
Beantwortet von (14.3k Punkte)
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Herzlichen Dank für die Antwort, ja, der erste Teil war mir klar.

Aber, dass es nur "verschreibungspflichtige" Medikamente betrifft neu - daher auch mein Eindruck mal kommt es automatisch, mal nicht - das macht jetzt Sinn.

Jetzt muss ich nur noch die Apotheke schimpfen, dass die das selbst nicht wusste...

Danke und schönes WoE!
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