Guten Tag, zunächst einmal benötigen Sie eine Einwilligung in die fotografische Wunddokumentation, andernfalls machen sich alle Beteiligten strafbar, § 201a StGB. Das ist der Grund, warum die Pflegedienste alle Bewohner oder deren Sorgeberechtigte jetzt diese Einwilligungen unterschreiben lassen (- nicht zu verwechseln mit der Datenschutz-EWE). Es hat da einige Bußgeldverfahren gegegben.
Die Einwilligung ist für alle fotografischen Wunddokumentationen Pflicht, insbesondere für alle Haus-, Hautärzte und Plastiker, die Personen oder "Teile von ihnen", vor und während und nach einer Behandlung von Wundmalen oder Schönheitsoperationen fotografieren. Ich meine, bereits ein Formular bei Tomedo eingestellt zu haben, schicke das aber auch gerne zu.
Desweiteren benötigen Sie eine Schweigepflichtentbindung für die Betreuungspersonen. Gute Pflegeheime haben entsprechende Listen der betreuuenden Personen. Diese sollten dann abgeglichen werden.
Bleibt das Problem der Übermittlung von Fotos. Wenn der Patient oder seine Sorgeberechtigten explizit und nachweisbar zustimmen, können Fotos auch per Mail o.a. verschickt werden.
Gruß aus Lippstadt vom Arztgatten (Rechtsanwalt)