Die U99.0 hat bestimmt letztes Quartal auch noch nicht funktioniert. Dort haben nur die U07er-Covid-ICDs funktioniert.
Das KBV-Prüfmodul vom Anfang des Quartals lehnt die Diagnose U99.0 ab, da die Ziffer am Anfang des Quartals noch nicht gültig war. Die KBV liefert dann innerhalb des Quartals eine neue Version des Prüfmodules, die die Diagnose nicht mehr ablehnt. Diese aktualisierte Version des KBV-Prüdmoduls ist in v1.85 (Quartalsupdate Q3) enthalten.
Sie können entweder mit Ihrer KV absprechen, die als fehlerhafte markierte Abrechnung zu übertragen oder noch eine Woche auf v1.85 warten.