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Die Übernahme in das Kassenbuch bei Barzahlung ist eine tolle Sache weil da mal nicht durch Fehlklick von Einnahmen und Ausgaben Stornos entstehen und der Eintrag schon eingetragen ist. Ich benutze den Kassenbucheintrag aus der Privatabrechnung  zum ersten mal weil die Angestellte, selbst unter Androhung von Strafen, nicht zu bewegen war diese zu benutzen. Sie ist aber nicht mehr bei uns.

Wichtig wäre aber der Name im Kassenbuch, dieser muss sofort ersichtlich sein wenn man ins Kassenbuch schaut. Mit 7345 kann man ohne Rasterfahndung nichts anfangen. Der Name des Eintrags ist zu lang. Re oder RG statt Rechnungsnr, und Pat. statt Patientennummer wäre besser. Leistungserbringer muss da auch nicht stehen, das Kürzel des Leistungsbringers reicht. Jeder bei uns weiss was PB oder USE heisst. Statt dessen muss der Name des Patienten rein.

Da das Privatabrechnungsmodul den Eintrag ins Kassenbuch macht, hatte ich logischerweise erwartet, dass ein pdf der Rechnung als Anhang abgelegt wird. Das ist nicht der Fall. Er muss mühsam gedruckt gescannt und hineingezogen werden oder beim Druck als pdf gespeichert werden und das file danach gelöscht werden. Das ist sinnlose Zeitverschwendung, das kann Tomedo für uns automatisch machen. Ich bitte um erstellen eines pdf und Ablage als Anhang des Kassenbucheintrages.

Damit wäre dann der Kassenbucheintrag dann perfekt.

Danke.

Die drei Beschreibungen nehmen 80% der Zeile ein ist doch Quatsch dafür kein Patientenname.

Gefragt von (55.3k Punkte)
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1 Antwort

In tomedo-->Einstellungen-->Praxis-->Abrechnung kann man einstellen, welche Patientendaten in den Kassenbucheintrag übernommen werden.

Wenn die Checkbox 'Kassenbucheintrag aus Privatrechnung mit Patientenname' aktiviert ist, dann wird der Patientenname übernommen. 

Wenn nicht, dann die Nummer.

Das verkürzte Schreiben in den Kassenbucheintragstext haben wir als Wunsch aufgenommen. Unser Vorschlag wäre:

Re-Nr. statt Rechnungsnummer 

Pat-Nr. statt Patientennummer

Pat. statt Patient

LE statt Leistungserbringer

Die Ablage der Rechnung als pdf-Datei bei der Übernahme der Zahlung ins Kassenbuch haben wir intern bereits besprochen und werden umsetzen. Soll man auch bei Teilzahlungen die Datei an jeden KB-Eintrag anhängen?

Beantwortet von (17.7k Punkte)
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Danke, ja, meiner Meinung nach sollte auch bei Teilzahlungen sollte das pdf angehängt werden mit dem Vermerk Teilzahlung im KB-Eintrag.
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