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Hallo,

im Zusammenhang mit dem Kassenbuch, mein Start damit 01/2018; fragte mich meine Steuerberaterin nach einem Programmierprotokoll. Auf einer Schulung sei dies von Finanzbeamten angesprochen worden. Gibt es sowas für das Kassenbuch von Tomedo? Wenn ja, wie kann man es erhalten?

Vielen Dank

U. Burghardt
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2 Antworten

Guten Tag,

ich würde Sie gerne bitten, bei Ihrer Steuerberaterin zu klären, was man (oder sie) unter dem Begriff Programmierprotokoll versteht. Im Zusammenhang mit dem Kassenbuch kenne ich leider keine Definition dafür.

Wenn es um die Verfahrensdokumentation geht, dann kann es alles Mögliche sein von Software Version oder Bedienungsanleitung bis zum Ausdruck aller Codezeilen. Soweit ich weiß, soll die Verfahrensdokumentation dem/der Berater/-in helfen die Aufzeichnungen zu verstehen oder die Manipulationen aufzudecken. Das Dokumentationsvorhandensein ist aber keine Pflicht. Soweit das Kassenbuch den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Führung (Übersichtlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Zeitgemäß) genügt, stellt fehlendes Protokoll keinen Mangel dar(GoBD, Rz155). Letztens für die Verfahrensdokumentation (oder für das Programmierprotokoll) selbst muss man irgendwie die Vollständigkeit und nicht Manipulierbarkeit nachweisen. Deshalb kann diese den Zweck der Manipulationsaufdeckung nicht erfüllen.

Wenn unter diesem Wort die s.g. Blockchain gemeint ist, wird solche Quersumme nur für Einträge im Kassenbuch Österreich gebildet. Besteht aber Bedarf, dass auch im Kassenbuch Deutschland die Kassenbucheinträge mit der Quersumme versehen werden, würden wir das als Wunsch aufnehmen und umsetzen.

Beantwortet von (17.7k Punkte)
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Bei unserem Buchhaltungsprogramm (MacKonto) gibts eine "Veränderungssperre", die man dann für das jeweilige Jahr anlegt. Wir machen dies allerdings erst, wenn der Steuerberater unsere Buchhaltung geprüft hat und sein o.k. gibt. Das heißt erst nach 1 1/2 bis 2 Jahren...

Hallo Frau Paviyukevich,

danke für Ihre Antwort. Da ich sie nicht so richtig verstanden habe, an meine Steuerberaterin weitergeleitet, Das hat etwas gedauert.

Als Erstinformation hat sie mir ein Mandanten-Info der DATEV geschickt: "Ordnungsgemäße Kassenführung". Dort steht unter Punkt 6.2 "Aufzeichnung-, Aufbewahrungs- und Vorlagenpflichten": "Die zum Gerät gehörenden Organisationsunterlagen müssen aufbewahrt werden, insbesondere die Bedienungsanleitung, die Programmieranleitung und alle weiteren Anweisungen zur Programmierung des Geräts".                                                                                                                                                                Das Finanzamt würde sich bei einer Prüfung vor Ort, weniger für eine ordnungsgemäße Buchung der Einnahmen, sondern mehr für das Vorhandensein dieser o. g. Unterlagen interessieren. Wie kann Tomedo da mithelfen?  Schon mal vielen Dank.

U. Burghardt

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