Moin, Zollsoft, liebe Kolleg/inn/en,
die Sache mit der Telematik-Infrastruktur stellt sich für uns alle schon ein wenig verwirrend dar - würde gerne ein wenig zur Aufklärung beitragen: Die Bundesregierung hat schon vor mehr als 2 Jahren beschlossen, daß wir Niedergelassenen zur Onlineprüfung und ggfs. -aktualisierung der Versichertenstammdaten (VSDM) auf der eGK in der Lage zu sein haben. Wir können uns nicht verweigern, da der Gesetzgeber bestimmt hat, Praxen, die sich ab dem 1.7.2018 nicht beteiligen wollen, mit Kürzungen des Honorars zu sanktionieren.
Im Rahmen von Testverfahren in der Region Nordwest (NRW, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz) sind onlinefähige Lesegeräte, die mittels Konnektor mit der Telematik verbunden werden sollen, aber nur bei rd. 500 Arztpraxen (bundesweit gibt es mehr als 100.000 Arztpraxen!!) als funktionsfähig überprüft worden.
Die Funktionalität wurde hierbei nicht in zwei Regionen, wie ursprünglich vorgesehen getestet, sondern nur in "Nordwest" mittels einem Zusammenschluß ("Konsortium") Strategy&, KoCo und in führender Position der CompuGroup Medical (CGM). Peinlicherweise hat es die Deutsche Telekom mit dem Auftragnehmer T-Systems für die Testregion Südost (Bayern und Sachsen) nicht zustande bekommen, rechtzeitig einen zertifizierten Konnektor zum Anschluß an die Telematik-Infrastruktur (TI) für die Erprobung zur Verfügung zu stellen.
Das VSDM bedeutet erst den Anfang: Als erstes werden die eGK auf Gültigkeit geprüft und bei Bedarf aktualisiert. Danach folgen als nächste Funktionen das Notfall-Daten-Management (NFDM) und schließlich die Speicherung des bundeseinheitlichen Medikationsplanes (bmp), damit dieser nicht mehr auf Papier ausgedruckt und den Patienten mitgegeben werden braucht (ob das klappt, steht noch in den Sternen).
Damit übernehmen wir in der Praxis faktisch Aufgaben, die eigentlich in das Ressort der Krankenversicherungen gehören. Deshalb müssen die Krankenkassen den Aufwand für die Anschaffung und auch den Betrieb der TI erstatten; diese sehen sich jedoch im Augenblick mit einer Monopolstellung des getesteten Konsortiums konfrontiert, die für ihre technische Lösung aktuell "Mondpreise" verlangen. Und was ein Monopol von CGM bedeutet, haben wir im vergangenen Jahr in Sachsen bei der (nicht erfolgten) Umsetzung der HzV mit der AOKplus erlebt.
In diesem Zusammenhang halte ich die mit der mail zum Quartalsupdate kommunizierte abwartende Haltung von Zollsoft für eine sehr gute Entscheidung, da parallel zu der oben angesprochenen Lösung weitere Anbieter, die nicht für die Testverfahren angesprochen wurden, wie bspw. DGN (Deutsches Gesundheitsnetz) zur Zeit Konnektoren programmieren. Die Fördergelder der KBV erhalten wir außerdem erst, wenn die Technik installiert und in Betrieb genommen wurde; das Kaufdatum ist also nicht entscheidend. Nur CGM macht Druck, und will so viele Konnektoren, wie möglich verkaufen, so lange sie das Monopol noch haben.
Also werde ich auch noch abwarten, und mich keinesfalls von einem Monopol-Anbieter über den Tisch ziehen lassen. Freundliche (berufspolitische) Grüße aus Sachsen von
Klaus Lorenzen