BEDINGTE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Zu Mitte 2025 müssen Ärzte den Patienten die Möglichkeit der elektronischen Ersatz Bescheinigung anbieten, wenn die Patienten keine eGK vorweisen können:

https://www.aend.de/article/231149

Ist das bei tomedo geplant, dass aus dem PVS zu ermöglichen? Das würde im Alltag unseren MFA viele Diskussionen und Erklärungen ersparen...

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Sehr geehrter Herr Erich,

das ist umgesetzt, aber unter vorbehalt. Die KBV ist noch nicht fertig mit der Spezifizierung und verlangt ab 2025 auch eine Pflicht-Zertifizierung dafür.
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Super, das freut mich.

Ist aber mal wieder bezeichnend, dass tomedo seine Hausaufgaben gemacht hat, die KBV aber spät dran ist und alles kompliziert macht...
@ Zollsoft: Chapeau!

Lieber Herr Erich!

Ich finde ihre Formulierung missverständlich: eigentlich geht es darum, dass die Arztpraxis eine elektronische Ersatzbescheinigung von der Krankenkasse bekommen kann, beziehungsweise dort anfordern kann, um die Zettelwirtschaft mit dem Fax zu überwinden.

Ich habe mir erlaubt, aus dem Artikel des Ärzte Nachrichtendienstes die interessanten Passagen zu kopieren.

Liegt die elektronische Gesundheitskarte (eGK) beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt (APK) im Quartal nicht vor, sollen GKV-Versicherte so die Möglichkeit erhalten, ihren Versicherungsstatus über eine elektronische Ersatzbescheinigung nachzuweisen. Eine neue Regelung im Digital-Gesetz sieht vor, dass Versicherte über eine von ihrer Krankenkasse angebotene App einen solchen Nachweis anfordern können, der zur Inanspruchnahme vertragsärztlicher Leistungen berechtigt.
Das Verfahren ist zweistufig: Die Arztpraxis muss dem Versicherten ihre KIM-Adresse z.B. über einen QR-Code zur Verfügung stellen, den der Versicherten einscannt und über eine Krankenkassen-App an die Kasse übermittelt. Von dort wird die elektronische Ersatzbescheinigung in Form eines (FHIR-)Datensatzes, der die Daten enthält, die auf der eGK gespeichert sind (z.B. Name und Geburtsdatum), an die Arztpraxis geschickt. KBV und GKV-Spitzenverband wollen in einer Technischen Anlage zum BMV-Ä Details zu diesem Datensatz liefern.

Eine solche Anforderung kann die Arztpraxis aber auch im Auftrag des Versicherten selbst vornehmen, wenn das Praxisverwaltungssystem (PVS) diese Funktion anbietet

 

aber

Das neue Verfahren soll eine Alternative zu der aktuell regelhaft papiergebunden Ersatzbescheinigung der Krankenkasse darstellen, erfüllt jedoch nicht die Anforderungen des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) in der Telematikinfrastruktur, da u.a. kein Prüfnachweis übermittelt wird. Die elektronische Ersatzbescheinigung ersetzt somit nicht die VSDM-Pflicht und berechtigt Praxen überdies auch nicht zum Zugriff auf die neue ePA ab 2025.

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Wo haben Sie diese Info her? Der Satz

Die elektronische Ersatzbescheinigung ersetzt somit nicht die VSDM-Pflicht

diese Sachlage ist exakt das Statement das von der KBV fehlt. Diese Ersatzbescheinigung ist inhaltlich 100% das gleiche wie eine gesteckt eGK ohne Onlineabgleich (wenn ZB die TI ausgefallen ist). Eine so verarbeitete Karte entspricht aber der VSDM Pflicht. Beide varianten sind in der KVDT-Abrechnung (ADT-Datei) nicht zu unterscheiden. Ich warte darauf das die KBV für diesen Fall weitere Datenfelder bereitstellt.

 

Ich habe den Artikel aus dem ÄND kopiert. Wenn das nicht so stimmt liegt der Fehler bei der Redaktion dort.
Ich hatte ja gar nicht groß ausgeführt bzw. formuliert... weiß nicht was da mißverständlich war, hatte nur auf den Artikel verwiesen.

Wir würden davon jedenfalls gerne Gebrauch machen, wobei die erstere Variante (QR Code für KIM, damit man in einer KK App etwas anfordern kann) sehr kompliziert klongt und eher nichts für unser geriatrisches Patientengut wäre, deswegen bin ich sehr interessiiert an der Version das aus dem PVS anzufordern. Passiert ja doch, daß die Patienten keine oder eine kaputte eGK haben, behandelt muß ich sie trotzdem, aber wir verlangen von allen daß sie vor behandlungsbeginn eine Ersatzbeischeinigung orgenisieren, damit wir am Quartalsende nicht den Patienten hinterherlaufen müssen.
Hier genau so, Herr Erich.

Das "anbieten" fand ich mißverständlich.

Sie können das gern ausprobieren

Bei QR-Code können Sie sich einen Ausdruck für Ihre Praxis "basteln" die die Patienten dann scannen können.

PS: Anfordern aus dem PVS ist zwar von der Gematik seite vorgesehen, hat der Gesetzgeber aber verboten. Heisst der Patient muss die KK-App nutzen.
irgendwann lache ich mich glaub ich tot über diese Gematikgeschichte.

Danke für die unkomplizierte Handhabung an tomedo!!!

angry

Ja sehe ich genauso, genau das wäre mal eine echte Vereinfachung gewesen...

hat der Gesetzgeber aber verboten

Schwachsinn! Die ältere Generation wird nicht in der Lage sein, selber eine Bescheinigung anzufordern. Also doch weiter telefonieren und faxen. 

Nachsatz: Es doch jetzt auch so dass wir telefonisch eine Ersatzbescheinigung anfordern. Warum soll das elektronisch nicht auch gehen?
Ich ärgere mich da auch sehr drüber, allerdings wäre mit der Variante natürlich auch ein gewisses Mißbrauchspotential verbunden: Da wäre es ein leichtes, einfach mal ein paar Fälle mehr abzurechnen, die gar nicht in der Praxis waren wenn der Patient bei der eEB Beschaffung gar nicht beteiligt wäre.

Ein Gesetzgeber, der lösungsorientiert arbeitet, könnte natürlich dafür eine Lösung finden, zum Beispiel eine Benachrichtigung des Patienten, daß eben diese eEB angefordert wurde, dann würden schwarze Schafe sicher auffliegen.
@Herr Thierfelder:

muss man den QR Code denn jedes Mal neu erstellen oder kann man ihn in tomedo hinterlegen? Ich kann natürlich das PDF ausdrucken, aber wenn man auf Klick den QR Code angezeigt bekäme wäre das prima.

Das war ein Statement des Resortleiters auf dem letzten Anbietermeeting der KBV. Am besten warten wir die technische Anlage der KBV dazu ab was konkret geschrieben wird. Wenn es dann doch erlaubt nicht explizit verboten ist, dann werde ich den weg in tomedo bereitstellen.

Gut, aber jetzt werden wieder alle bestraft, weil es halt einzelne Deppen gibt, die es leider immer und überall gibt. Ob da die Verhältnismäßigkeit so sinnvoll ist...
Der QR-Code kommt von der Gematik. Sicherlich kein Hexenwerk den in tomedo zu hinterlegen. Sie müssen aber "nur" den QR Code einmalig ausdrucken und bei Ihnen an der Anmeldung hinhängen damit den vergesslichen Patienten den vor dem Kontakt mit der Anmeldung nutzen

PS: das "vergesslich" ist für mich zumindest ein Argument warum es alte Leute nicht brauchen. Ich hatte den Eindruck das die die Karte nie vergessen ... und maximal mit der EC Karte verwechseln.
Oh je, vielen Dank wieder an die Bürokratie. Warum muss man immer mit der technischen Verhinderung eines Prozesses arbeiten, wenn auch eine Strafandrohung bei Verstoss genauso funktionieren würde. Also: Ersatzbescheinigung kann aus dem PVS angefordert werden, wenn die korrekte Grundlage für die Notwendigkeit für die Abfrage im Nachhinein nicht belegt werden kann (z.B. Unterschrift des Pat. in der Praxis), gibt es eine Sanktion. Wenn ich bei Rot über die Ampel fahren will, wird das ja auch nicht technisch durch hochschnellende Mauer und Selbstschussanlage verhindert, sondern per Photo dokumentiert und dann abgestraft. Dieses Prinzip würde doch sehr vieles vereinfachen.

Aber natürlich ist Zollsoft ausdrücklich nicht der Adressat dieser Kritik.
Nachtrag: https://www.kbv.de/html/1150_72101.php

Es wird erlaubt sein, ist aber keine Pflicht. Prinzipiell stellt sich dann nur bei Neupatienten und Kassenwechselpatienten die Frage wie die Praxis an die KrankekassenIK und im Neupatientfall an die Versichertennummer kommt.

Also doch elektronisch möglich. Furchtbar verklausulierter Text der KBV.

Möglich ist auch, dass Praxen im Auftrag eines Versicherten eine elektronische Ersatzbescheinigung anfordern. Der Datenaustausch via KIM-Dienst läuft dann direkt zwischen Praxis und Krankenkasse. Diesen Service können Ärzte und Psychotherapeuten freiwillig anbieten, eine Pflicht dazu besteht auch ab 1. Juli 2025 nicht.

Die KBV empfiehlt in diesen Fällen, die Einwilligung des Patienten zum Einholen der elektronischen Ersatzbescheinigung im PVS zu dokumentieren, um sie auf Nachfrage vorlegen zu können. Die Einwilligung muss freiwillig nach einer Information des Patienten über die Datenverarbeitung erteilt worden sein.

Lieber Herr Thierfelder!

Die KBV schreibt "sofort". Ist vermutlich sehr optimistisch.

Wann rechnen Sie mit der Funktionalität im tomedo? Also Ersatzbescheinigung elektronisch bei der Kasse anfordern. Das wird eine super Erleichterung für die Helferinnen.
Das sollte bei Ihnen gehen. (wenn Sie die v1.148 haben) ... Also das empfangen und auf Knopfdruck verarbeiten (Schein anlegen mit den Kartendaten). Das Anfordern ist zwar funktional fertig aber für den Kunden nicht erreichbar.

Als nächtes werde ich das für die Inbox machen, also das sie immer die neuen Eingänge sehen ohne aktiv beim server nachzufragen.
Toll!
Ich habe es gestern getestet. Das empfangen funktioniert. Wenn ich das richtig sehe haben allerdings bisher nur TK Patienten die Möglichkeit die Bescheinigung zu senden.

Sehr geehrte Tomedianer,

ich muss dieses Thema noch einmal reaktiviern. Die AOK Plus hat inihrem aktuellen Versorgungsnewsletter folgenden Text veröffentlicht:

 

Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) als Anspruchsnachweis für die eGK

"Ab November 2024 bieten wir eine neue digitale Lösung für die elektronische Ersatzbescheinigung an, die als Abrechnungsschein dient, wenn Patientinnen und Patienten keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen können.

So wird die elektronische Ersatzbescheinigung übermittelt:

  1. Die Anfrage erfolgt ganz einfach über Ihre Praxissoftware, welche direkt über die Telematikinfrastruktur (TI) an die AOK PLUS gesendet wird.
  2. Nach Prüfung wird die eEB erstellt und via KIM automatisch an Ihre Praxis zurückgesendet.
  3. Bei fehlerhaften Anfragen erfolgt eine entsprechende Rückmeldung.

Die Vorteile der eEB:

  • reduzierter Papieraufwand und weniger manuelle Prozesse
  • automatische Antwort innerhalb kurzer Zeit
  • verschlüsselte Datenübertragung über die TI"
Aus diesem Text geht nichts bzgl. eines QR-Codes oder einer App hervor. Gibt es denn nun eine Möglichkeit des direkten Abrufs einer eEB?
 
Herzlichen Dank für die Antwort

 

 

Lieber Herr Thierfelder!

Anderes als im Handbuch beschrieben finde ich die EEB nicht in der Inbox.

v1.148.1.6 

laugh, ok abwarten, Tee trinken 

ist deswegen der Button >eEB< auch noch nicht sichtbar? (Auszug aus dem Online-Handbuch...)v v1.148.1.11

ja

die 149 wird ja eine Bomben-Version! laugh 1000 neue Sachen. Wann ist es denn soweit (ungefähr)?

Wenn die Bomben entschäft sind evtl nächste Woche

laughlaugh                                      ich soll was eingeben

   

Bei der Barmer ist der Versicherungsname und Versicherungsnummer vertauscht:

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Äh, ja danke. Zum Glück geht es jetzt. Na dann werde ich nochmal mit den Leute sprechen.
Bei der IKK Südwest ist es korrekt. Da habe ich einen Kontakt hin und schon nachgefragt, sodass ich davon ausgehe, dass es ein Problem der Barmer ist.

Bei der HEK funktioniert es scheinbar noch nicht.
Ja, das ist alles etwas im Fluss...
Ich habe jetzt auch das erste mal erfolgreich eine eEB bei der TK angefordert.

In der Inbox wir das korrekt mit einer 1 angezeigt. Ich hab das in der Inbox aber nicht anklicken, da passiert nix, erst wenn ich über das Verwaltungs--> KV Menü in die eEB Verwaltung gehe, kann ich die eEB auch sehen. Mit war dann nicht ganz klar was ich damit machen soll: ich habe auf den Button "Karte einlesen" geklickt, was letztendlich auch geklappt hat, aber es kommt eine schreckliche Warnung, dass der Fall gelöscht werden könnte.... kann ich den etwas anderes mit der eEB machen?
Die Erstzbescheinigung ist nichts anderes als ein Ersatz für Karte stecken. Ich schreibe die Warnung nur hin weil die KBV noch keine schriftliche Aussage zum eEB gemacht hat. Ich habe nur eine mündliche Zusage das man die Daten für die Abrechnung nutzen darf...
ist das bei der Abrechnung für die KV ersichtlich?
Nein, das ist genau mein Punkt und das müsste von der KBV spezifiziert werden. Es fehlt ein Flag oder eine Ziffer oder was auch immer damit klar ist das es sich nicht um ein Einlesen der Karte ohne TI Handelt. Also damit die KV nicht einfach sagen könnte (konjungtiv!): "Dieser Schein hat Kartendaten ohne Onlineabgleich. Sie nutzen zu viele Scheine ohne Onlineabgleich, Wir streichen die TI Pauschale"
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