Hallo Herr Dr. Marks,
wir befinden uns aktuell in der Entwicklung der eAU diese in der ersten Stufe ab dem 01.10.2021 für die Leistungserbringer verpflichtend wird.
Diese erste Stufe sieht vor, dass Sie die festgestellte Arbeitsunfähigkeit auf dem elektronischen Weg an die entsprechende Kasse senden. Parallel bleibt allerdings noch der Aufwand, dass Sie die Ausfertigung für den Versicherten und den Arbeitgeber ausdrucken und dem Versicherten mitgeben müssen.
Dieser Umstand soll sich nach Vorgaben der Gesetzgeber erst mit einer weiteren Version der eAU in 2022 ändern.
Auch die Implementierung des eRezeptes stellen wir bis spätestens 01/2022 nach Spezifikation der Gematik zur Verfügung.
leider können wir Ihnen aktuell keine schnelle lösung anbieten die Ihren Workflow in Zeiten von Corona kurzfristig überbrückt.
Viele Grüße,
Marc Kansy