Herr Thierfelder,
ich verstehe Sie und Ihre Nachfragen nicht!
Sie haben doch genau gesehen, warum die KV gestrichen hat! "Da Sie gegenüber der KVWL den erforderlichen Nchweis über die technische Ausstattung für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte nicht erbracht haben, ist die KVWL (...) verpflichtet, Ihr Honorar um 1% zu kürzen."
Die Abrechnungsdatei 2/2023 von Tomedo enthielt bei mir offensichtlich nicht die erforderlichen Angaben, wofür ich aber nichts kann und womit ich auch nicht rechnen musste, da es im Vor- und Nachquartal ja von alleine und ordnungsgemäß funktioniert hat!
Zudem erscheint nach 102 Seiten der Hinweis:
"Für die Betriebsstätte '191644600' werden in der Abrechnung keine Produktversion des Konnektors und die Kennzeichnungen, dass in der Betriebsstätte ein ePA Stufe 2-fähiges, eRezept-fähiges, NFDM-fähiges und eMP-fähiges Softwaremodul vorhanden ist, übertragen. In der Abrechnungsdatei ist kein Ablaufdatum des Konnektorzertifikats enthalten."
Ja, aber warum denn?
Das ist genau genau meine Frage und das, was die KVWL bemängelt!!!
Sie haben es doch gelesen. Warum verstehen Sie das dann nicht?
Und was kann ich dafür, wenn die Tomedo-Abrechnung fehlerhaft ist, weil Ihre Begründung lautet:
"Es gab das Problem mit den Konnektorzertifikatablaufdatum. Sie hatten genau diese Version die einen Fehler beinhaltet hat. Es kam zu der Zeit bei Praxen die die erste angelegte Betriebsstätten in tomedo gelöscht haben und eine neue nutzen. In dem Fall kam es dazu das Konnektorzertifikatablaufdatum von dieser gelöschten Betriebsstätte genutzt worden ist und nicht das von der aktuellen Betriebsstätte. Und da diese Betriebsstätte nicht genutzt wird ist auch keine Konnektorzertifikatablaufdatum hinterlegt."
Wenn Tomedo fälschlicherweise das Konnektorzertifikatablaufdatum mit einer (bereits im Jahr 2018!) gelöschten Betriebsstätte nutzt, dann liegt das Problem doch offensichtlicherweise bei Tomedo und nicht bei mir als Nutzer, oder verstehe ich da irgendetwas nicht?
Was ist daran unkonkret?