Guten Tag Herr Reschke,
Sie haben die Möglickeit das mittels unterschiedlicher Rechnungstypen abzubilden. Innerhalb einer Rechnung können Sie nur für Sachkosten eine MwSt. anlegen, während sich auf der Rechnung auch mehrwertsteuerfreie, medizinische Leistungen befinden.
Grundsätzlich sollten Sie dabei aber darauf achten, dass die MwSt. nicht seperat auf der Rechnung ausgewiesen werden darf, wenn Sie unter die sog. Kleinunternehmerregelung fallen.
Unser Suppurt hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie Unterstützung bei der Einrichtung benötigen.
Viele grüße aus Jena.