Der DSGVO konforme Export von Privatrechnungen ist ja eingebaut, vielen Dank dafür, auch wenn ein Bug den Massenexport weiterhin verhindert.
Tomedo ist aber weiterhin nicht wasserdicht wenn es um Patientendaten geht. Der Karteiexport blockt keine Patientendaten aus. Man kann keine Dateiendungen vom Export ausnehmen.
Wir streiten gerade mit dem Finanzamt bei einer Prüfung das unsere Diagnosen bei Fehlbildungen zum Beispiel bei der Brust nicht akzeptieren will, die Patienten hätten MwSt zahlen sollen. Ich habe bereits einmal 10 Stunden damit verbracht den Karteiexport von 65 Patienten DSGVO konform zu breinigen weil das Tomedo nicht kann. Gegen den Wunsch des Amtes die komplette Kartei zu bekommen, am besten ungeschwärzt, sonst dürfe man unsere revisionssicheren Emails einsehen und unsere Rechner, haben sie nur den Fall bekommen und Patientendaten geschwärzt.
Die Auswertung und Argumentation des FA ist gruselig. Wir werden einen medizinischen Gutachter fordern und hierzu müssen dann die ganzen Karteien exportiert werden. Ich habe wenig Lust mich dafür 20 Stunden hinzusetzen nur weil mein Praxisverwaltungssystem die DSGVO nicht einhält und strikt ermöglicht bei Exporten Patientendaten nicht weiterzugeben.
Wir lernen aus dieser Geschichte, dass wir das System mit unnötigen Zweitdiagnosen belasten müssen damit der Patient zu einer Heilbehandlung kommt. Hier geht es wohlgemerk nicht um die Brustvergrösserung von C auf D. Diese Patientinnen zahlen Mehrwertsteuer, wenn sie nicht vorher zum Selbstbewussteseinstraining geschickt werden und gar nicht wieder kommen. Bei Patientinnen mit tubulärer Brust oder chronisch entzündeter Schmalippe müssen die Patientinnen eine Zweitdiagnose beim Gynäkologen einholen. Unserer Diagnose wird nicht geglaubt. Ein fünfstelliger Betrag wird nachgefordert, den man eigentlich fast bezahlen möchte um das FA loszuwerden, nur muss man diesen mal zwei nehmen wegen der prüfung der drei darauffolgenden Jahre bis heute, bei denen die Summe mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut abgerufen wird.
Ich bitte Zollsoft das schnellstmöglich umzusetzen. Gefordert wird diese juristische Notwendigkeit seit der DSGVO Einführung 2018.
PS: Plastischen Kollegen rate ich dringend auf der DGPRAEC Seite das Thema zu lesen und Zweitdiagnosen einzuholen und noch besser zu dokumentieren. Wenn es nicht schon zu spät ist. Das Ganze ist eine unfaire sehr teure Falle.
Tomedo ist aber weiterhin nicht wasserdicht wenn es um Patientendaten geht. Der Karteiexport blockt keine Patientendaten aus. Man kann keine Dateiendungen vom Export ausnehmen.
Wir streiten gerade mit dem Finanzamt bei einer Prüfung das unsere Diagnosen bei Fehlbildungen zum Beispiel bei der Brust nicht akzeptieren will, die Patienten hätten MwSt zahlen sollen. Ich habe bereits einmal 10 Stunden damit verbracht den Karteiexport von 65 Patienten DSGVO konform zu breinigen weil das Tomedo nicht kann. Gegen den Wunsch des Amtes die komplette Kartei zu bekommen, am besten ungeschwärzt, sonst dürfe man unsere revisionssicheren Emails einsehen und unsere Rechner, haben sie nur den Fall bekommen und Patientendaten geschwärzt.
Die Auswertung und Argumentation des FA ist gruselig. Wir werden einen medizinischen Gutachter fordern und hierzu müssen dann die ganzen Karteien exportiert werden. Ich habe wenig Lust mich dafür 20 Stunden hinzusetzen nur weil mein Praxisverwaltungssystem die DSGVO nicht einhält und strikt ermöglicht bei Exporten Patientendaten nicht weiterzugeben.
Wir lernen aus dieser Geschichte, dass wir das System mit unnötigen Zweitdiagnosen belasten müssen damit der Patient zu einer Heilbehandlung kommt. Hier geht es wohlgemerk nicht um die Brustvergrösserung von C auf D. Diese Patientinnen zahlen Mehrwertsteuer, wenn sie nicht vorher zum Selbstbewussteseinstraining geschickt werden und gar nicht wieder kommen. Bei Patientinnen mit tubulärer Brust oder chronisch entzündeter Schmalippe müssen die Patientinnen eine Zweitdiagnose beim Gynäkologen einholen. Unserer Diagnose wird nicht geglaubt. Ein fünfstelliger Betrag wird nachgefordert, den man eigentlich fast bezahlen möchte um das FA loszuwerden, nur muss man diesen mal zwei nehmen wegen der prüfung der drei darauffolgenden Jahre bis heute, bei denen die Summe mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut abgerufen wird.
Ich bitte Zollsoft das schnellstmöglich umzusetzen. Gefordert wird diese juristische Notwendigkeit seit der DSGVO Einführung 2018.
PS: Plastischen Kollegen rate ich dringend auf der DGPRAEC Seite das Thema zu lesen und Zweitdiagnosen einzuholen und noch besser zu dokumentieren. Wenn es nicht schon zu spät ist. Das Ganze ist eine unfaire sehr teure Falle.