Liebe Dres, bitte hängen Sie die Latte nicht zu hoch, sonst kommen Sie irgendwann selbst nicht mehr drüber.
Worum geht es? Der Patient (oder ein berechtigter Dritter) soll einen Befund erhalten. Es ist viel enfacher, einen normalen Brief aus dem Kasten des Patienten zu angeln, zu öffnen und zu lesen, als einen E-Mail Account zu hacken, ein Mail abzufangen und einen dezent verschlüsselten Mailanhang zu knacken. Es muss Unbefugten einfach ein bißchen schwerer gemacht werden, einen nicht für sie bestimmten Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen, und dazu reicht eine Verschlüsselung mit der Versichertennummer aus. Ich habe das mehr als 100 Praxen empfohlen und die und ihre Ptienten (!) kommen damit zu recht. Vorschriften für die Verschlüsselung von PDFs gibt es (noch) nicht. Und´wenn man es ganz genau nehmen wollte, dann müsste Zollsoft den PDF-Typ H für Healthcare einsetzen. Nur gibt es dafür noch keine Software.
Viel wichtiger ist die Verschlüsselung von Wechselfestplatten und Bändern - aus meiner täglichen Wahrnehmung heraus ist dies leider kaum der Fall. Und dies ist wirklich Datenschutz-relevant.
Gruß aus Lippstadt vom Arztgatten ;-)