Ganz so einfach ist es leider nicht. Am Datum in der Mediverordnung hängt z.B. die reicht-bis-Berechnung. Wenn das Medikament heute erst verfügbar ist, reicht es z.B. bis heute in 2 Wochen. Wenn ich das Rezept 2 Wochen rückdatiere, dann reicht das Medikament aber trotzdem bis heute in 2 Wochen und nicht bis gestern, weil der Patient es ja frühestens heute abholt.
Können Sie bitte nochmal genau beschreiben, warum Sie so häufig das Datum ändern? Wenn ein Medikament heute erst verfügbar ist, warum muss dann das Datum rückdatiert werden und kann nicht auf heute bleiben? (Eine zeitlich begrenzte Zuzahlungsbefreiung fällt mir ein.)