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Hallo,

im Früherkennungsradar kann man leider nur Monatsabstände für eine GU oder HKS Untersuchung angeben. Lt. EBM muss der Abstand zwischen den Ziffern aber nur "jedes 2. Kalenderjahr" sein. D.h., es wäre möglich die 01732 am 31.12.2016 abzurechnen und dann wieder am 01.01.2018. Bei HKS ist es gleich, bei Krebsvorsorge beim Mann jedes Jahr (31.12.2017 und 01.01.2018), macht zwar medizinisch keinen Sinn, aber das Radar fängt leider erst nach 24 bzw. 12 Monaten an zu blinken, damit wird es immer später im Jahr. Unsere MFAs sind dadurch gezwungen, bei jedem Pat. das Radar anzuklicken und zu schauen, wann die letzte GU war. Es wäre schön, wenn man die Auswahl auf Kalenderjahr und nicht Monate einrichten würde. Vielen Dank.

Viele Grüße aus Hambergen
Gefragt von (420 Punkte)
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Man lernt nie aus! Danke für den Hinweis.

Gruß an Ruben,

Alexander Dagge.
Ich möchte nach einem Jahr nochmal auf den Wunsch zurückkommen, die Kalenderjahre einzupflegen anstatt der Monate.

Ein erster Schritt würde auch schon helfen, wenn man einstellen könnte, dass das Radar sich mit dem öffnen des Patienten als Pop over öffnet? Dann könnte ich wenigstens gleich sehen, ob der Patient "dran" ist.

Viele Grüße aus Hambergen

1 Antwort

Wenn es "immer später im Jahr" wird, wieso dann nicht zB die Regel editieren von 24->23 Monate. Dann kann man das wieder "einholen".

Ich kann es als Wunsch aufnehmen, das wird aber keine hohe priorität haben.
Beantwortet von (89.7k Punkte)
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wenn die Regel auf 23 Monate reduziert wird, haben wir das Risiko, dass wir im Dezember GU/HKS machen, die noch nicht dran wären, und arbeiten umsonst. So oder so, ohne richtige Regel wird man immer aufpassen müssen, und dann ist das Radar mit der schönen Blinkfunktion zwecklos. Schade!

Wahrscheinlich benutzen es deswegen wenige Allgemeinmediziner, weil sie sich nicht darauf verlassen können?!
Sehr geehrter Herr Thierfelder,

ich weiß unser Aller Wunschliste ist lang. Sicherlich wird die Änderung der Logik von starrem Abstand zweier GU, auf den kalenderjährlichen Abstand ("GU in 2017, dann wieder in 2019 möglich") nicht sehr schwierig für Sie sein. Vielleicht finden Sie doch noch ein Sekündchen ;-)

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dagge
Da es nicht meine Baustelle ist kann ich nur sagen das das Ticket erstellt ist und "wartet" auf den Programmierer.
Ich habe den Wunsch gesehen.  Leider schafft es die volle Konfigurierbarkeit nicht mehr ins Quartalsupdate.  Andererseits stelle ich mir die Frage, ob alle Zeiträume ab 12 Monaten sich sowieso auf Kalenderjahre beziehen, d.h. dass man standardmäßig die Regelung treffen könnte, dass solche Intervalle in den Kalenderjahren überprüft werden?  (D.h. 12 Monate würde dann als Kalenderjährlich, 24 Monat als 2-Kalenderjährlich, ... überprüft.)

Wäre das als Standardlösung von Vorteil oder soll bis zur Komplettlösung lieber alles beim Alten bleiben?
so pauschal kann man das leider nicht sagen. Im EBM (zumindest hausärztlich) geht es meistens um 1x/Quartal (Bahandlungsfall), 1x/Arztfall oder 1x im Krankheitsfall. Ausnahmen sind die Präventionen, die sich auf das Kalenderjahr beziehen (GU/HKS und KV), beim iFobt geht es um exakt 365 Tage Mindestabstand. Alles sehr verwirrend, umso mehr sind wir auf die Hilfe der EDV angewiesen, damit wir Entlastung bekommen. Für uns würde wohl die Kalenderjahre und dann die Quartale am sinnvollsten erweisen. Die 12 Monate könnte man dann in   "alle 4 Quartale" ändern, damit man dann den 1x/Krankheitsfall bedient.
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