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Aktuell zeigt unsere Ziffernprüfung für die EBM-Ziffer 01430 trotz Abrechnung einer Hausbesuchsziffer 01410 und der 35100 durch den gleichen Leistungserbringer im aktuellen Quartal keine Fehlermeldung an. Das dürfte meiner Ansicht nach nicht sein. Hier aus der Ziffernbeschreibung der KBV:

Handelt es sich um einen Bug?

Gefragt in Bug von (1.4k Punkte)
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Danke für ihre Kommentare zur Präzisierung. Also: Grundpauschale wurde angesetzt, allerdings von einem anderen Kollegen. Wir sind ein BAG. Ist aber unerheblich für die Auslegung der Regel, da im Arztfall grundsätzlich jegliche andere Ziffer neben der 01430 nicht erlaubt ist im ganzen Quartal. Die bisherigen Einwände sind für die Frage daher aus meiner Sicht nicht relevant und von der KV Bayern würde uns das auf jeden Fall gestrichen.

Bisher hatte Tomedo auch das als Fehler gemeldet - die Änderung im Verhalten ist nun unseren erfahrenen MFAs aufgefallen die schon lange mit dem Programm arbeiten.
Hm, die 01430 ist ARZTABHÄNGIG (Arztfall). Hat also Ihr Kollege (andere LANR) die 01430 angesetzt, entsteht kein Fehler, wenn weitere Ziffern abgerechnet werden mit Ihrer LANR. Unnabhängig von BS oder Neben-BS.

wieso setzen Sie die 01430 beim ersten (Verwaltungs)kontakt an und nicht die 01435? Ist auch ARZTFALL, lukrativer und kann innerhalb einer BAG quasi geschickt verteilt werden ;)

VG, O. Hanemann
Sehr geehrter Herr Hanemann,

danke für Ihren Kommentar. Dieser ist leider nicht weiterführend, wenn Sie die Angaben aus meiner Frage und die zusätzliche Prazisierung genau lesen, da er an der Frage vorbeigeht. Die Definition des Arztfalles, die Ziffer 01430 deren Möglichkeiten des Ansetzens innerhalb einer BAG sowie die 01435 sind uns völlig geläufig. Es ging auch nicht um den ersten Verwaltungskontakt. Es geht einzig und allein darum, dass Tomedo mittlerweile keinen Fehler mehr zeigt, wenn die 01430 im gleichen Arztfall neben anderen Ziffern (in unserem Beispiel wie beschrieben 01410 und 35100) gesetzt wird. Ich bin dabei, hier eine schriftliche Äusserung der KV Bayerns zu erwirken.

VG, T. Väth

4 Antworten

Wurde denn auch eine Grundpauschale angesetzt?
Beantwortet von (24.9k Punkte)
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Wir haben das gleiche Problem, allerdings schon seit dem letzten Quartal, Grundpauschale wurde angesetzt.
Beantwortet von (280 Punkte)
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Mir fällt nur ein:

Sind Sie eine Einzel oder BAG Praxis? bei BAG geht es wg unterschiedlichen Arztfällen ja.

Alternativ die EBM Regel selber nochmal ergänzen. Ansonsten sicherlich bug.
Beantwortet von (950 Punkte)
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Im elektronischen EBM-Katalog der KBV/KVen gibt es dazu keine hinterlegten Regeln. Wir haben aber zollsoft-eigenen Regeln für die Ziffer hinterlegt (a. admin->KV->EBM-katalog) -> die blauen Einträge mit z dahinter im Screenshot.

Diese beiden Regeln besagen: 

1.) Die Ziffer 01430 darf am gleichen Tag nicht neben einer anderen Ziffer abgerechnet werden.

2.) Die Ziffer 01430 darf im Behandlungsfall nicht neben einer Ordinationsgebühr stehen.

Wir hatten auch kurzzeitig mal die Zweite Regel in der Form 'darf im Behandlungsfall neben keiner anderen Ziffer stehen'. Das hat aber zu erheblichen Protesten bei den Ärzten geführt. (z.B. https://forum.tomedo.de/index.php/68624/ebm-fehlermeldung-01430-01435-ist-nicht-korrekt)

Falls Sie weitere Auscshlussziffern im Behanldungsfall wünschen, können Sie sich im EBM-Regelwerk eine eigene Auschlussregel nach dem Vorbild der vorhandenen Ausschlussregeln anlegen.

Beantwortet von (72.9k Punkte)
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Vielen Dank Herr Berg,

wir werden hier auf jeden Fall eine entsprechende Regel selbst anlegen, da die Interpretation der Ziffernlegende eigentlich klar ist. Siehe auch Kommentar zum EBM (sorry für die schlechte Qualität):

Ein schönes Wochenende allen!

Sehr geehrter Herr Berg,

es bleibt unverständlich, warum Tomedo die Regeln geändert hat. 

Das ist der Text der unter Anmerkungen im Tomedo hinterlegt ist: 

"Kommt in demselben Arztfall eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale zur Abrechnung, ist die Gebührenordnungsposition 01430 nicht berechnungsfähig.

Die Gebührenordnungsposition 01430 ist - mit Ausnahme der Gebührenordnungsposition 01431 - im Arztfall nicht neben anderen Gebührenordnungspositionen und nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig."

Bisher wurde das auch einwandfrei von Tomedo als Fehler angezeigt, wenn man die 01430 im Arztfall neben anderen Ziffern abgerechnet hat, jetzt ist das nicht mehr so. Bitte beheben Sie den Fehler!

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Messemer

Es handelt sich (wie obern erklärt) hier um keinen Fehler. Bitte legen Sie sich die Regel in der EBM-Katalog-Verwaltung an.
Um das Thema für mich abzuschließen:

Ich habe mit der Abrechnungsberatung der KV Bayerns telefoniert. Diese sieht in der Definition der Ziffer 01430 im EBM eindeutig beschrieben, dass keinerlei andere Ziffer neben dieser Ziffer im gleichen Arztfall angerechnet werden kann. Die KV Bayern streicht die Ziffern dann und sieht da auch null Interpretationsspielraum.

Es wurde jedoch im Gespräch eingeräumt, dass andere KVen in Deutschland dies durchaus anders auslegen (und dies wohl auch dürfen). Das finde ich bemerkenswert.

Zusammenfassend heißt das für mich: 1.: Es handelt sich (in Bayern) um einen Fehler in der Regelprüfung von Tomedo. 2.: Ich lege unsere Regel zur Prüfung - wie oben schon geschrieben - selbst an und 3.: Bei Updates des Regelwerkes muss ich das vermutlich immer wieder machen. Doof.

Ist machbar, aber auch nicht ganz zufriedenstellend. Vielleicht kann Zollsoft hier ganz offiziell die Frage mit der KBV klären. Das ist einfach ein wichtiges Thema in der täglichen Praxis.

Schönen Feiertag allen die keinen Dienst haben.
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