Gruß Ralf Kampmann
von der gevko habe ich folgenden negativen Bescheid erhalten:
Sehr geehrter Herr Berg,
nach Prüfung des Sachverhaltes müssen wir Ihnen leider mitteilen, das eine Nutzung der durch die ARV bereitgestellten IMM-Daten (IWW) im Kontext des Vertrages „AOK Niedersachsen – HzV“ nicht erlaubt ist. Dieses ist aus dem der Datenlieferung der KBV beigefügten Haftungsausschluss und Verwendungszweck zu entnehmen.
Ein Ausschluss durch die Funktion F-AM-3 wäre insoweit nicht gegeben, da es sich nicht um konkurrierende Dateninhalte handelt, weil im Vertragspaket keine eigenen IMM-Daten vorhanden sind.
Etwaige Nutzung der S3C-IMM Daten vertragsübergreifend ist leider auch nicht gestattet, da die Daten innerhalb eines Vertrages nur im Kontext der Behandlung eines vertragsteilnehmenden Patienten verwendet werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr gevko-Team