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Bei uns werden Rezepte (rot/blau/grün) in den Behandlungszimmern über je einen Drucker im Behandlungszimmer auf DIN A6 gedruckt. Wähle ich diesen drucker als Standard-Drucker für den Ausdruck des E-Rezept-Ausdrucks aus, kommt Murks bei raus, da die Größe des E-Rezept-Ausdrucks auf DIN A5 festgelegt ist und somit nur ein Teilausschnitt auf das DIN A6 Papier gedruckt wird.

Meine Frage: Wie kann ich den E Rezept Patienten Ausdruck auf DIN A6 skalieren um nicht alle Drucker austauschen zu müssen?

Vielen Dank für die Unterstützung
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3 Antworten

Soviel ich weiß, ist das Format auf DIN A5 festgelegt (nicht von Zollsoft). D.h. so vorgeschrieben.
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Vielleicht könnte man tricksen, in dem man im Druckerdialog "2 Seiten auf ein Blatt" probiert. Ist aber nur eine Idee, nie probiert.
A5 ist so vorgeschrieben und darf nicht verändert werden. Ggf. ist dann auch der Barcode nicht mehr lesbar.
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Hallo Herr Fritzsche,

hier kann ich die Aussagen Ihrer Kollegen nur bestätigen. Das vorgegebene Format/Stylesheet sieht DIN A5 in der Darstellung vor. Ob Sie dies nun direkt auf ein DIN A5 Blatt oder auch DIN A4 ausdrucken bleibt Ihnen überlassen.

Gerne möchte ich in dem Zuge auch auf die im Juli "endlich" kommende Einführung der eGK Lösung in den Apotheken hinweisen.
Das bedeutet für Sie in den Praxen aber auch für die Patienten den Wegfall des Patientenausdrucks, auch wenn eine App-Nutzung (E-Rezept App der Gematik oder besser Arzt-Direkt von uns) durch den Patienten nicht vorhanden ist.
Sie stellen einfach das E-Rezept ohne Patientenausdruck aus und teilen Ihrem Patienten mit, dass er die verodneten Medikamente mit seiner eGK (ohne Pin) in der Apotheke erhält.
Natürlich ist und sollte uns allen bewusst sein, dass genau die Funktionalität direkt ab dem 01.07.2023 noch nicht in llen Apotheken sofort reibungsos funktioniert. Hier gab es aber die Zusage der Apotheken-Softwarebetreiber, Gematik und BMG, dass der Hochlauf bis Ende Juli mindestens bei 80% liegen soll.
Hier werde ich versuchen unsere Tomedianer:innen in den kommenden Wochen bestmöglich auf dem Laufenden zu halten.

Viele Grüße,
Marc Kansy
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Das sind ja gute Nachrichten, im Moment lästern viele Patienten bei uns noch, das die moderne Zukunft in der Medizin der Wechsel von A6 auf A5 bedeutet....

Bin gespannt wie gut das in den Apotheken klappt, wir haben noch recht viel Probleme mit Apotheken, die im Brustton der überzeugung die Patienten zu uns zutück schicken, weil sie eRezepte grundsätzlich noch nicht annehmen. Einige rufen auch an und beschweren sich, daß wir eRezepte ausstellen und verlangen ein rosa Rezept per Post. Laut Apothekenverband sind die Apotheken flächendeckend in der Lage, und das schon seit 01.09.2023....
Hallo Herr Erich,

ohne Apotheken anschwärzen zu wollen würde es mich dann doch interessieren, welche Apotheken das sind. (gerne per Mail oder private Nachricht).
Grund ist u.a. im Hintergund herauszufinden, welches Apothekenverwaltungssystem verwendet wird und dies der Grund für die Nichtannahme von eRC ist oder eine andere generelle Ablehung dahintersteckt. Apotheken müssen seit Mitte letzten Jahres die eRC entgegen nehmen. Ein Nachverlangen des Muster-16 vom verordnenen Arzt ist m.E. inakzeptabel!
Auch die Einführung des eGK Verfahrens würde bei diesen Apotheken keine Änderung in der Einstellung herbeiführen.

Viele Grüße,
Marc Kansy
Ich sehe das exakt wie Sie, wir haben inzwischen auch den Ton gegenüber jenen Apotheken verschärft. Unsere Stammapotheke nebenan hat glücklicherweise einen neuen, technisch versierten Inhaber, der mir zugesagt hat eine detailierte Fehlermeldung zu liefern wenn es Probleme gibt (Apothekensystem ist Lauer), seitdem gab es aber keine Probleme. Bei anderen Apotheken schicke ich nichts per Post, mache als Ausnahme nochmal ein rosa Rezept fertig und bitte um eine detaillierte Fehlermeldung (das hatten Sie oder einer Ihrer Kollegen im Forum mal empfohlen. Einige sichern das zu, angekommen ist noch nichts. Wir bekommen aber auch Sprüche wie "Ich rufe doch jetzt keinen Techniker an weil Sie so ein neumopdisches Rezept schicken".

Wir haben übrigens sogar schon von DocMorris so eine Anforderung bekommen: Sei nicht lesbar, wir mögen ein Muster 16 schicken. Das ist aber schon ein bisschen her. Die auffälligste Apotheke schicke ich Ihnen mal per PN.
Ja, Doc Morris verlangt in der Tat auch und nur eRezept als Ausdruck! arzt-direkt app nützt da wenig... Wahnsinn! Die online Apotheke die keine online-Rezepte einlösen kann.... mann-o-mann...

However, wir haben bereits vor einem Jahr KOMPLETT auf eRezept umgestellt. OHNE Ausnahmen!

Die gesunde wirtschaftliche Konkurrenz unter den Apotheken hat dafür gesorgt, dass innerhalb eines Monats keine Rückfragen aus den Apotheken mehr kamen.... Im Gegenteil, die Apotheken waren froh, dass sie endlich mal "üben" können...

Im übrigen, gibt es auch für Apotheken mittlerweile Software, welche es durch eRezept einlösen ermöglicht die Re-Taxierung zu umgehen, da direkt und online mit der Krankenkasse abgerechnet wird! Also 1:1! Patient geht aus der Apotheke mit seinem Medikament und in dem MOment wird auch bezahlt bzw. kann bei der Mediauswahl direkt abgefragt werden, was die Apotheke verdient oder eben nicht! Unschlagbares Argument pro e-Rezept für Apotheken!
Hallo Herr Kansy!

Werden die Patienten denn nur mit ihrer Chipkarte das Rezept bekommen? Oder werden sie eine PIN Nummer benötigen?

Das ist nämlich für betagte Patienten eine nicht zu unterschätzende Hürde. Geht nämlich nur persönlich in der jeweiligen Geschäftsstelle und das ist für nicht mehr mobile Prozenten eigentlich nicht zu schaffen.

wink

Sie stellen einfach das E-Rezept ohne Patientenausdruck aus und teilen Ihrem Patienten mit, dass er die verodneten Medikamente mit seiner eGK (ohne Pin) in der Apotheke erhält.

Danke. Ich hab´s gelesen, glaube es aber noch nicht. Wäre ja eine Änderung zum derzeitgen Stand.
Ja, ich glaube es auch erst wenn es wirklich funktioniert, 1.7. wäre ja tatsächlich ein Datum was schon vor längerer Zeit avisiert wurde und das wird dann von der gematik eingehalten? Das wäre echt innovativ, bisher wurde doch jeder Termin noch 3 mal über den Haufen geworfen....

Freue mich aber wenn es funktioniert!

Ich habe jetzt tatsächlich mal eine Fehlermeldung von einer Apotheke bekommen, das AVS ist Lauer (inzwischen CGM..) der Screenshot der folgende:

falls man das nicht lesen kann: Anfragefehler: Die Anfrage Nachricht war fehlerhaft aufgebaut.

Und das hat uns DocMorris geschickt:

gibt nicht wirklich viel her, leider...

Hallo Herr Erich,

die Fehlermeldung im AVS ist natürlich wirklich nicht nachvollziehbar und zeigt eher, dass das AVS bei der Anfrage am E-Rezept-Server in der TI ein Problem hat.
Sofern das E-Rezept verordnet werden und der entsprechende QR-Code/E-Rezept erstellt werden konnte besteht u.E. ja erstmal inhaltlich nicht die Frage ob es funktioniert hat.
Hier kann ich nur empfehlen, dass das eRC mal in einer lokalen Apotheke eingelöst wird. Wichtig natürlich, dass DocMorris das eRC nicht mehr geclaimt hat.

Viele Grüße,
Marc Kansy
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