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Hallo liebe Kolleginnen, hallo liebe Kollegen,

mir ist aufgefallen, dass ich bei einer Patientin eine EBM-Leistug im bereits abgerechneten Quartal 1/23 vergessen habe, einzutragen. Wie kann ich die Leistung nachmelden? Ich dachte zunächst, ich könnte die Leistung einfach im Quartal 2/23 mit dem entsprechenden Datum aus dem ersten Quartal eintragen, dass geht allerdings nicht.

Vielen Dank für einen Tipp!!!

Jörg Lutzke
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1 Antwort

Sehr geehrter Herr Lutzke,

hier sollten Sie als erstes Ihre KV fragen wie Sie das nachreichen können/sollen. (gesamte Abrechnung neu erstellen, oder neue Scheine anlegen oder wie genau)
Beantwortet von (89.6k Punkte)
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Hallo Herr Thierfelder,

danke für die schnelle Antwort. Die KV sagt, ich müsste die Leistung im aktuellen Quartal mit dem entsprechnden Leistungsdatums des letzten Quartals abrechnen. Tomedo verhindert jedoch die Eingabe des Leistungsdatums des letzten Quartals. Gibt es da einen Trick?

Beste Grüße

Jörg Lutzke
In dem Fall müssten Sie einen neuen Schein für das vorherige Quartal anlegen und die Ziffen für das Erbringungsdatum dann auf diesen Schein setzen (Hinweis: Das Leistungsdatum muss innerhalb des Quartals des Scheines liegen). Hierfür müssen Sie das Karteidatum am besten umstellen.
So habe ich mir das auch gedacht, leider sieht die KV das anders. Wie gesagt, die KV möchte, dass die Leistung aus dem letzten Quartal auf den Schein des aktuellen Quartals eingetragen wird.
Ja, das kann die KV gerne 'wollen' aber dann müsste die KV die ADT Datensatzbeschreibung der KBV anpassen bzw das KBV Prüfmodul anpassen... das ist leider nicht möglich. Ich vermute das es da ein Missverständnis gibt. Hat die KV evtl was von Nachzüglerscheinen erwähnt?
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