BEDINGTE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.
In Analogie zur EBM Leistungsabfrage am gleichen Tag wäre das selbe auf der GOÄ Seite hilfreich

/s.a. EBM: https://forum.tomedo.de/index.php/65239/statistikabfrage-leistungen-am-selben-tag

Problem: Wir impfen oft recht und links zweimal (z.B. 6-fach und Pneumokokken) am gleichen Tag. Bei einer Vorsorge geht das nach GOÄ mit der 26, 375 und 377 (und das macht Impfdoc auch so korrekt).

Jedoch ist die Kombination bei einem reinen Impftermin neben der 1 nicht möglich (hatten schon mehrfache Rückmeldung von pKV unserer PateintienInnen bzw derer Eltern. Impfdoc gibt es aber bei zwei Impfungen immer die 375 und 377 zurück. Wir wandeln es dann händische in 2x 375 um - dies wurde bisher nie beanstandet.

(Die Tomedo interne Ziffern Überprüfung gibt hier auch keine Fehlermeldung)

Daher: Gibt es eine einfache (am besten dann one Klick Lösung) zwei (oder mehr) GOÄ Leistungen, die an einem Tag eingetragen wurden zu suchen?

Vielen Dank für Tips!
Gefragt in Frage von (3.7k Punkte)
0 Punkte

2 Antworten

Beste Antwort

Hallo,

das geht genau mit der unterm Link von mir gezeigten Statistik. Anstatt gnr-ebm müssen Sie folgendes filtern:

Beantwortet von (30.4k Punkte)
ausgewählt von
0 Punkte
Vielen Dank!

Wald und Bäume...
Ob das 2x 375 vom Patienten oder seiner PKV moniert wird oder nicht, es ist schlicht nicht korrekt. Die zweite Impfung ist eine "Zusatzinjektion bei Parallelimpfung" und muss, wenn sie abgerechnet wird, mit der 377 kodiert werden und dann sind die Ausschlüsse der 377 zu beachten. Der "Trick" - und so sind sämtliche einschlägigen Abrechnungstips - ist, die Zweitimpfung einfach gar nicht anzugeben und auf die lächerlichen 50 Punkte zu verzichten, weil dann auch die Ausschlüsse nicht greifen. Lieber dann mit dem Steigerungsfaktor "spielen", um den Fehlbetrrag wieder auszugleichen.

Aber 2x 375 ist nicht GOÄ-konform, gern können Sie diesbezüglich bei ihrer zuständigen Ärztekammer (nicht KV!) Erkundigungen einholen.
Beantwortet von (1.3k Punkte)
0 Punkte
Danke für den Hinweis!
Ich möchte jetzt keine Zifferninrterpretation vom Zaun brechen, ich rechne jedoch schon seit Jahren die 375 x 2 ab und gebe in die Begründungen die Impfungen ein. Ich hatte - so glaube ich - 1 x einen Patienten, der sich beschwert hat.

Mit der 377 ist die Impfung bei Tetanus und Tetagam gemeint, eine Parallelimpfung führe ich nicht durch, da ich die Impfungen hintereinander impfe.

Gruß

Martin Kimmig
Hatte mal den Tipp mit 3,5 fachen Satz bei der 375 gelesen.

 

Dann ist man auf jeden Fall Safe...
"Impfung bei Tetanus und Tetagam" wäre die GOÄ 378, nicht die 377.

Wie gesagt, eine Doppelabrechung 2x375 ist nach GOÄ nicht zulässig, bei den geringen Beträgen, um die es da geht wird es aber wahrscheinlich wenig Patienten oder deren PKV geben, die da laut protestieren.

Muss man halt selbst wissen, ob man etwas illegales tut, nur weil keiner protestiert oder ob man legal bleiben möchte.

Frohe Ostern!
18,370 Beiträge
26,632 Antworten
47,747 Kommentare
28,969 Nutzer