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Liebe Forumsmitglieder, Liebes Tomedoteam,

das Ausstellen von Heilmittelverordnungen (z.B. Ergotherapie) ist bei uns recht aufwändig. Das Problem ist, dass wir die eigentliche Heilmittelverordnung erst mit deutlicher Verzögerung ausstellen können. Die Gültigkeit der Verordnung ist nur 28 Tage gültig, der erste Termin beim Ergotherapeuten findet in der Regel allerdings erst viel später statt. Nun helfen wir uns indem wir die Heilmittelverordung am Tag der Diagnose eingeben und speichern.

- Wenn der Patient dann z.B. nach 6 Wochen kommt, würden wir die Verordnung gerne einfach mit neuem Datum drucken. Mit der Heilmittelverordnung eingeschaltetem Datumsfeld in der Symbolleiste läßt sich das Datum der Verordnung ändern, doch die Diagnosen wandern nicht mit auf das neue Datum. Besonders läßtig ist das, wenn sich die Verordnung ins nächste Quartal verschiebt.

- Alternativ haben wir versucht, die eine neue Heilmittelverordung mit dem Symbol "wie letztes" anzulegen. Hier wird aber die Diagnose nicht in der Karteikarte mit dem aktuellen Datum abgelegt.

Also sind beide Wege nicht so wie wir uns das Vorstellen würden. Gibt es noch andere Wege / Ideen wie wir das Drucken von Heilmitteln mit "Verzögerung von Wochen nach Diagnosetermin" einfach lösen können? Eine neue Verordnung zu erstellen ist einfach viel aufwändiger, da man sich wieder in die Thematik kurz einlesen muss ...

(PS. wir verwenden aktuell Tomedo client v1.120.0.10)

Herzlichen Dank für Ihre Vorschläge.

Stefan Enzensberger

Praxis für Kinder- und Jugendmedizin Dr. Uta Enzensberger - Mering
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Mir ist nicht klar, warum Sie die Heilmittelverordnungen schon anlegen, wenn Sie sowohl die Diagnosen als auch die Verordnung selbst erst zu einem späteren Zeitpunkt datiert haben möchten.

Eine einfache Lösung sehe ich für dieses Anliegen leider nicht.
Sehr geehrter Herr Bürger,

offensichtlich habe ich das Problem nicht ausreichend beschrieben.

Der Patient mit Eltern(teil) kommt in Praxis. Die Diagnose und damit die Notwendigkeit einer Heilmittelverordung wird festgestellt und dokumentiert. Die Heilmittelverordung kann zu diesem Zeitpunkt leider nicht erstellt werden, da die Suche/der erste Termin beim Therapeuten etc. erst später als nach 28 Tagen beginnen kann, da die Wartezeiten der Patienten eher in Monaten als Tagen zu bemessen sind. Der Patient bzw. die Eltern wollen dann nach x > 28 Tagen wie beim Besuch besprochen eine Heilmittelverordung. Um nicht nochmals den Vorgang komplett prüfen und verstehen zu müssen, sollte bereits beim Besuch die Verordnung erstellt werden und dann erst beim Abholen mit aktuellem Datum gedruckt werden.

Dabei treten die beschriebenen Probleme auf.

Vielleicht haben Sie mir dazu doch noch eine Idee, wie wir das anders lösen können?

Viele Grüße

Stefan Enzensberger

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