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Hallo !! Nach Rücksprache mit der KV Niedersachsen braucht man bei der Verordnung von Langfristigen Heilmittelverordnungen nach gelisteter Diagnose keine Genehmigung der KK. Tomedo möchte aber beim erstellen eine Genehmigung haben!

Ist das ein System Fehler? Oder Bundeslandbesonderheit?  Oder habe ich da eine Fehlinformation und wir (bzw. der Patient) muss es doch vorher genehmigen lassen? Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen freuen ! Vielen Dank und viele Grüße, Volker Wilckens
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1 Antwort

Sie brauchen keine zusätzliche Genehmigung. Eine Genehmigung wird nur benötigt wenn Sie 'außerhalb der Einträge der Liste' das Häkchen setzen wollen.

Ab v1.70.1 wird tomedo auch versuchen, die Häkchen zu langfrsitigem Heilmittelbedarf und Besonderem Verordnungsbedarf weitgehend automatisch zu setzen (s. hier).

 

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Hallo Herr Berg,

bei den Diagnosen C00-C97 für das Lymphödem (LY)  klappt das noch nicht mit dem automatischen Häckchen, es ist zwar beim asuwählen grau hinterlegt, aber das Häckchen erscheint nicht. Daher hinterfragen wir uns immer, ob wir uns irren. Es liegt aber ein Langfristiger Bedarf vor, nur das Häckchen setzt sich nicht. Wenn das noch ergänzt werden könnte wäre ich sehr glücklich.

vielen Dank und viele Grüße

Bettina Baumeister
Im Falle der Diagnosen C00-C97 gibt es einen zusätzlichen Hinweis in der Diagnoseliste, weshalb wir den Haken bisher nicht automatisch gesetzt haben. Dieses Verhalten wird mit der Version 147 angepasst sein, sodass dann der Haken in Ihrem Beispiel gesetzt sein sollte.
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