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Hallo zusammen,

wir sind als Knappschaftsarztpraxis tätig. In Tomedo gibt es die Option "separate Abrechnung für Knappschaft erstellen".

 

Das Problem ist nun, dass man gemäß EBM einen "Pseudoschein" an die KV schicken muss für jeden Patient, der im Rahmen eines Selektivvertrages abgerechnet wird. Relevant ist dies z.B. für die Berechnung der Patientenzahl bei der Umlegung der Kosten des Sprechstundenbedarfs.

 

Nach Rücksprache mit einer Knappschaftsarztpraxis wird dort der Patient (!) dupliziert und bekommt hinter den Nachnamen ein festes Pseudonym (dort "VERAH"). Diesem 2. Patienten wird dann ein Schein angelegt im Ersatzverfahren auf die IK-Nummer 104405007 (Knappschaft). Auf diesen Schein werden dann die Pseudo-GOP 88194 und die Diagnose Z01.7.

 

Mit Anhaken von "separate Abrechnung für Knappschaft" würden dieses Patienten dann dennoch zur KV gehen.

 

Beim Versuch den Patient nicht zu duplizieren, sondern einfach einen 2. Schein mit der IK-Nummer anzulegen, wird dieser allerdings nicht in die KV-Abrechnung geschrieben.

 

Ist es tatsächlich notwendig den Patient zu duplizieren, oder gibt es noch eine Möglichkeit, die o.g. Daten irgendwie an die KV zu senden mit der Abrechnung und gleichzeitig die "normale" Behanldung mit der Knappschaft abzurechnen?

 

Vielen Dank vorab.

 

Update 01.10.2022

Nach Rücksprache mit der KV und einigem Ausprobieren ist folgende Lösung möglich und praktikabel:

Man legt 2 Betriebsstätten an, und legt die Pseudoscheine auf die 2. Betriebsstätte an. Für die reguläre Abrechnung erstellt man dann nur für die tatsächliche Betriebsstätte die Abrechnung und trennt über "eigene Abrechnung für Knappschaft erstellen" die Abrechnungen. Danach erstellt man eine 2. Abrechnung nur für die "Pseudo-Betriebsstätte" ohne das Knappschaftshäkchen und schickt diese ebenfalls zur KV. Damit kommen die Pseudoscheine zur KV und die EBM-Leistungen zur Knappschaft. 

 

Das ganze habe ich über KV-Schein-Favoriten und eine Aktionskette gebastelt, sodass man an der Abrechnung einfach kurz die Betriebsstätte des Arbeitsplatzes umstellen kann und dann die Pseudoscheine erstellt. Dann stören die Scheine nicht während des laufenden Quartals. 

 

Das ganze erfordert nur eine Rücksprache mit der KV, weil dann 2 Abrechnungsdateien als endgültig verarbeitet werden müssen. 

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Verstehe ich richtig das Sie an die Knappschaft einen anderen Schein als an die KV für einen Patienten schicken wollen? In diesem Fall könnten Sie mit 2 Betriebsstätten herumspielen ... also die normalen Knappschaftsscheine auf Betriebsstätte 2 und die KV-Scheine und die pseude KV-Knappschaftsscheine auf Betriebsstätte 1. Dann eine separate Abrechnung von Betriebsstätte 1 (-> KV) und Betriebsstätte 2 (-> Knappschaft)
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Hallo,

ja genau. Es muss ein Schein an die KV für den Knappschaftspatienten. In diesem Schein muss die Diagnose Z01.7 und die GOP 88194 eingetragen werden. Außerdem werden über diesen Schein dann auch die Corona-Impfungen abgerechnet.

 

Das komische ist, dass mir die Praxis mit der ich gesprochen habe (Hausarztpraxis in St. Ingbert) den Workaround wie folgt genannt hat:

 

Patient duplizieren

Hinter den Nachnamen "VERAH" hinzufügen

Neuen Schein anlegen auf den duplizierten Patient mit o.g. Diagnose und GOP, es müsse ein Schein für die Knappschaft erstellt werden mit der IK-Nummer 10445007 (der Knappschaft zugeordnet)

Bei der Abrechnung die beiden Häkchen bei "Abrechnung für Knappschaft erzeugen" und "Abrechnung für alle Betriebsstätten".

 

Daduch soll der Patient mit "VERAH" im Namen in der Abrechnung für die KV landen. Dies scheint auch in der Praxis zu funktionieren. Die Knappschaft schickt nämlich immer eine Liste mit Patienten, bei denen Corona-Leistungen versehentlich zu Lasten der Knappschaft abgerechnet wurden. In den letzten 2 Jahren wäre es bestimmt aufgefallen, wenn es mit diesem Worakaround nicht funktioniert hätte.

 

Die Versuche das entsprechend zu machen führen aber dazu, dass der duplizierte Patient ebenfalls in der Knappschaftsabrechnung landet.
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