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So ging es mir nach der E-Mail von der KBV auch... konnte man das irgendwo vorher lesen?
Wir sehen so viele falsch negative Tests vor allen bei der Delta Variante auch bei eigenem Personal, dass man an der Intelligenz des Systems zweifeln muss. Leider können wir es unseren Patienten nicht antun früher in den Urlaub zu gehen.

Und die Gängelung mit Nachweispflicht - Kindergarten.
Irrenhaus. Mehr ist dazu nicht zu sagen.
KBV ist bereits wieder zurück gerudert - hin und her - ja wo landen wir dann?

6 Antworten

Dumme Frage! Was passiert wenn keiner mitmacht? Ich darf ja nicht mal verlangen, dass ein Patient einen Test mit negativem Ergebnis vorweisen muss, bevor er die Praxis betritt!
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Wo kein Kläger da kein Richter, aber ich glaube das kann recht teuer werden hab so was von 25-50.000 Euro gehört wenn man als Arbeitgeber dagegen verstößt. Und da man das wohl alles auch alle 2 Wochen irgendwo melden muss (wo?)....
Patienten sind davon ausgenommen. Steht da Christian.

Das ist an Sinnlosigkeit nicht zu überbieten. Dann werfen wir die Geldverbrennungsmaschine mal an.

/slow clap/
Die Testpflicht gilt übrigens täglich - aber nur 10 Tests pro Monat trägt der Staat - also arbeiten wir alle nur noch 10 Tage im Monat - oder?

Äh, wie rechne ich das nochmal ab? ExtraSchein? Extra Ziffern?
Beantwortet von (1.2k Punkte)
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Nach dem Infektionsschutzgesetz (Paragraf 28b Absatz 2) kann der tägliche Antigentest eigenständig ohne Überwachung erfolgen. 

Also ich bin mir recht sicher, dass meine Angestellten den Schnelltest freiwillig selber zahlen. Ich habe einfach gutes Personal.

Wir leisten im Prinzip einen Meineid. Tests habe ich genug. Wenn es jemand genau wissen will, muss der selbst kommen und uns testen. Wir fangen um 7:00 an. Also müssen die uns vorher testen.  Ich bin gespannt. Wer testet eigentlich unsere Patienten?

Alternative: wir impfen uns jetzt jede Woche selbst wenn es hilft.

Wer testet eigentlich unsere Patienten? 

Niemand, die sind ausgenommen (siehe Link KBV). 

Was für eine Meineid? Ich bekomme einen Test von meinen Angestellten vorgelegt der nach §28b Absatz 2 selbstständig durchgeführt wurde und bescheinige den und drucke ihn aus und sende das Paket alle 2 Wochen an die ... na irgendwohin.

 

Der BVA (Berunfsverband der Augenärzte) scheibt nur von 3G ....
Beantwortet von (36.9k Punkte)
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Stimmt auch für Privatpraxen.
Die Hamburger KV hat gerade geschrieben:

... Der zugrunde liegende Beschluss der Ministerpräsidenten hatte sich nur auf Pflege-Einrichtungen bezogen...

...In Absprache mit der Sozialbehörde konnten wir deshalb erreichen, dass diese Pflicht für die nächsten Tage nicht umgesetzt werden muss. Diese Zeit soll genutzt werden, um den offenkundigen Fehler gerade zu rücken...

Also offenbar alles nur ein Versehen... Dilettantismus pur!!
Beantwortet von (13.3k Punkte)
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Auch die KV SH findet klare Worte.

Diese nun erheblich weitergehende Regelung stellt - wenn diese denn so gemeint sein sollte - eine unmittelbare Gefahr für die Aufrechterhaltung der Sicherstellung dar. Es spricht einiges dafür, dass es sich um einen redaktionellen Verweisfehler handeln könnte Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung würden hingegen klar, wenn man nur einen Buchstaben im Gesetz versetzt

Da es keinerlei Vorbereitungszeit auf derlei einschränkende Vorgaben gegeben hat und ein akuter Mangel an Schnelltests vorliegt, kommt der Aufrechterhaltung der Sicherstellung inklusive der Durchführung von Impfungen bis zur Klärung dieser Frage ein Primat zu. Wir bitten Sie daher ausdrücklich im Zweifel der Versorgung im Vorrang vor der Befolgung einer nicht ohne weiteres einzuhaltenden bürokratischen Vorgang zu geben.

kommt der Aufrechterhaltung der Sicherstellung inklusive der Durchführung von Impfungen bis zur Klärung dieser Frage ein Primat zu.

Sehe ich auch so, ein Primat war wohl das Problem.

Oh Mann!!!! Ohne Worte.... wie gut dass wir keine Eigenen Atomwaffen haben...

Amateure

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Ich habe am Dienstag bei der KV-Westaflen-Lippe angefragt, ob G2 und G3 in Arztpraxen für das Persoanl und IGeL-Bezieher zur Anwendung kommt.

Die schriftliche Antwort war, dass G2 und G3 in Arztpraxen keine Anwendung findet.

Auf ihren Seiten verweist die KVWL darauf, dass für die Testung, die Mitarbeiter nicht zum Bürgertest gescickt werden sollen.

Die Reaktion der KVB ist sicher richtig. Die Testerei ist mangels Material kaum durchführbar von den Kosten und den Trägern der Kosten nicht zu reden.

In den Bundesländern, die noch nicht so schnell reagiert haben, rate ich zur 2-mal wöchentlichen Testung und Dokumentation.

Gruß aus Lippstad, RA J. Frotscher
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