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Hallo zusammen, 

in der KV Nordrhein soll ich zur Abrechnung der Tests meines Praxispersonals auf mich einen Schein anlegen. Folgende Fehlermeldung habe ich jetzut noch. 

Schema-Fehler Zu einem Element aus der Liste 'Ausstellungsdatum (Feld 4102), Abrechnungs-VKNR (Feld (F*/34562) 4104)' wurden keine Angaben gemacht. Falsche Stelle für das Element: 'Kostenträger-

Abrechnungsbereich (KTAB) (Feld 4106)'. Element '/xdtdata/scon0/sadt0/s0101/f4106'.

Hat jemand einen Tipp zur richtigen Anlage? 

DANKE 

Gefragt von (920 Punkte)
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3 Antworten

In Bayern auch abrechenbar?
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Nach meiner Ansicht ja (auch wenn ich sicher im u.g. einen Fehler gemacht habe und mir es dann doch gestrichen wird ;-)

Nach dieser KVB-Anleitung versuche ich es zumindestens....

Abrechnungsbeispiel für Tests nach der Testverordnung (TestV) des Bundes für asymptomatische Personen:

  • Die Abrechnung von Coronatests bei asymptomatischen Personen gemäß der TestV erfolgt auf einem eigenen Abrechnungsschein

  • Die Kostenträgernummer 71800 Bayer. Landesinstitut für Gesundheit ist zu ver- wenden.

    Der Datensatz ist immer als „ambulante Behandlung“ anzulegen. Anzugeben ist: Nachname „Verordnung“,
    Vorname „Corona“
    Geburtsdatum 15.10.2020

    Anschrift Elsenheimerstr. 39, 80687 München

  • Für die Diagnosen-Kodierung ist die Z11 einzutragen

  • Jeder Tag ist separat anzulegen und mit Multiplikator Feldkennung 5005 ist die An-

    zahl der am Tag durchgeführten Abstriche (GOP 98060) / Tests (GOP 88312) /

    Schulungen (GOP 88311) zu erfassen

  • Besonderheit bei GOP 88312 (Sachkosten für Antigen-Schnelltest in Höhe der Be-

    schaffungskosten, maximal 7 Euro je Test). Anzugeben ist:
    Feldkennung 5001 (Gebührennummer): Eintrag der GOP 88312 in dieses Feld Feldkennung 5011 (Sachkosten-Bezeichnung): Eintrag POC
    Feldkennung 5012 (Sachkosten/Materialkosten als Cent-Betrag): Eintrag des tatsächlichen Preises (max. 700 €-Cent)

     

    Gefunden auf Otto.de - äh nee natürlich KVB.de - Spässle! 

    https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Serviceschreiben/2020/KVB-RS-201105-Abrechnung-Corona-Testverordnung.pdf

    Seite 3

    Es gibt aber eine Anzahl der maximalen Menge pro Person/pro Arztpraxis - weiss bloß nicht mehr wo das wieder steht....

    Bleiben Sie gesund!

    HG CS

Vielen Dank, 7 Euro also nur eine Beihilfe. Unser schnelltest kostet ca 10 euro.

Blieben sie auch gesund.
Herr Schröter, wären sie so freundlich Screenshots solch einer Scheinanlage und codierung zu machen? Wir haben es gerade mal versucht, scheitern aber an der Eingabe des Kostenträgers.

Hoffe es hilft ?!

Leider keine Garantie ob es bei der KVB dann so durchgeht... aber so mache ich es halt...

Ja, ich habe mir den Porsche von den 7,- bestellt, .... man ist ja schon froh/dankbar wenn man überhaupt etwas bekommt, oder?

Die kostenlosen PSA von der KVB hatte immerhin 50 Stk FFP2 Masken (kostenlos) - mit deutlich auf der Packung sichtbar "not for medical use"....

Vielen Dank sie sind ein Schatz. Ist einen Versuch wert. Klar freuen wir uns über jede Hilfe aber weniger zahlen als etwas kostet, Beispiel Post, Ist ja Programm bei den Kassen.

Ich hätte den Schein jetzt für die Angestellten eigens angelegt oder soll man einen fiktiven Corona Dummy Patienten anlegen? Aber das geht bei Privaten ja nicht und ist auch kein Schein für die Kassen sondern die KVB?
Nee, ist nur "ein Schein" und darauf schreibe ich die Tests (Anzahl) und dokumentiere in der "Corona Verardnung"-Patientenakte wen ich mit welchem Ergebnis gestestet habe (und habe nur mir Zugriffsrechtes/Leserechte für die Akte gegeben, da ja dann auch zwischen den Helferinnen "Datenschutz" besteht) - und ich somit gesammelt nachweisen kann, wenn ich wann getestet habe - falls die KV frägt...

Diese Art von Testung geht ja nur bei Praxispersonal und ist völlig unabhängig von der Versicherung. Der "Sammelschein" geht normal in die KVB Abrechnung
man kann zwar eine teilweise kostenerstattung in bayern generieren, da ich aber ein unternehmen führe und personal, miete und anderen luxus bezahlen muss, biete ich schnelltests ausschließlich für selbstzahler nach GOÄ an. wer sich die abrechnungs- und dokumentations-regeln für die ganze testerei antut, hat meiner meinung nach zuviel langeweile... und besser würde das nur werden, wenn nicht alle wieder brav den blödsinn mitmachen würden...
Es geht hier um Testung des eigenen Personals....
mein personal hat da gott sei dank kein interesse dran ;-) es gibt noch menschen ohne panikstörung... letztlich sind die 7 euro trotzdem nicht kostendeckend und die testerei sollte damit unterbleiben. zu lange machen zu viele den blödsinn mit. holen sie sich auch einen eHBA für 8 euro im monat, für den sie dann 3 euro "erstattet" bekommen? haben sie sich mal informiert, wie es mit der haftung aussieht, wenn sie ihren angestellten die masken zur verfügung stellen, die explizit nicht für medizinischen einsatz geeignet sind? nein, die frechheiten der KVB sollte man nicht mehr unterstützen, indem man brav mitmacht, erst recht nicht nach der aktuellen erhöhung der verwaltungskostenumlage.
Wir machen die Testung einmal aus forensischer Sicht etwas getan zu haben und aussserdem um nicht wegen eines Mitarbeiters den Laden zu machen zu müssen. Das ist was wir uns nicht leisten können. Wir machen sicher nichts für die KVB ich habe da auch meine Meinung zu dem Laden. Bisschen würgen Montags ist nicht so schlimm.
Wurde laut heutiger Mail der KVB auf 9 Euro erhöht!
9 €!!!! Wenn die Gastronomie nicht Berufsverbot hätte, würde ich gleich ne Betriebsfeier anmelden!!!! Sitze gerade schon wieder seit 3 Stunden im Bereitschaftsdienst und habe bisher exakt 0 € Umsatz - aber wie unser Gesundheitsführer Jens so treffend bemerkt hat: niemand ist gezwungen, Kassenarzt zu werden... Nur leider hat er nicht verraten, wie man da wieder raus kommt... ;-)
hahaha
88312 können wir nicht abrechnen, die Leistung erscheint jedensfalls nicht.
Zollsoft? Ist die 88312 für uns und alle nicht hausärztlichen Praxen aktivierbar? Laut Telefonat mit der KVB sei dies ein Softwareproblem?!
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Hallo, die 88312 muss ganz einfach selbst angelegt werden. Dann funktioniert es problemlos.
Ah vielen Dank also einfach als Corona Schnelltest.

Genau, wir haben es so gelöst:

In BW muss man dann einen Spezoialschein erstellen und kann darauf den Test mit Multiplikator abrechnen.

Hmm ich wollte die Leistung mit 0 angeben und dann Sachkosten von 900 cent hinzufügen und die Rechnung der Schnelltestfirma mit dem Quartalsbegleitzettel mitschicken. Aber wieder so was von abgefahren die Abrechnungsmethode. Wir bekommen ja keine Leistung bezahlt nur das Material (teilweise).
Hallo Herr Dr. Hahn,

die Ursache für den Angezeigten Schemafehler lässt sich leider per Forum nicht diagnostizieren. Bitte melden Sie sich dazu bei unserem Support.

Viele Grüße,
 Klaus Wissmann
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