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Guten Morgen ,

für die Impfung werden die LZ 1,5,375 (Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan)   gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpass)  plus Sachkosten berechnet, die LZ 75 wäre ja nur berechnungsfähig,  wenn Sie einen ausführlichen Arztbrief (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie)  schreiben.

Lieben Gruß und Ihnen ein schönes Wochenende
 
Das schreibt meine PVS, das kann doch nicht sein neben einem Ersatzverfahren?
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2 Antworten

Lieber Kollege, von meiner PVs gibt es folgende kurze Info:

 

IMPFUNG IN DEN ARZTPRAXEN

Durch die Impfverordnung des Bundes ist nun abschließend festgelegt, dass alle niedergelassenen Ärzte (gleich ob Vertragsärzte oder ausschließlich privatärztlich tätig) die Corona-Impfungen über die jeweilige KV abrechnen müssen. Ensprechend 88331/2/3A

Zusätzliche Sachkosten etc. seien wohl nicht möglich...

 

Viele Grüße,

Clemens Cuny

Beantwortet von (1.7k Punkte)
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Also nichts über die PKV, lieben Dank für die Info
Im Saarland werden die Privatpatienten mittels Ersatzverfahren über das saarl. Gesundheitsministerium als "Kasse" abgerechnet.
Beantwortet von (24k Punkte)
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Danke im Papierwust der KVB übersieht man sowas schon mal. Die spammen ja schon fast.
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