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Hallo,

in BW sollen nun die Ag-Schnellteste für Lehrer über den "Pseudo"-Abrechnungsfall "Corona Testung" abgerechnet werden. Dieser "Patient" hat bisher für die Schnellteste des Praxispersonals den Kostenträger Bundesamt..., soll nun für die Lehrer einen anderen Kostenträger Land-BW... erhalten. Kann ich gleichzeitig zwei Kostenträger für diesen Pat. einrichten und wenn ja, wie?

Herzliche Grüße
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Beste Antwort
Sie können für jeden Patienten beliebig viele Ersatzverfahren anlegen. Sie müssen allerdings für jedes gewünschte Ersatzverfahren einen neuen Schein anlegen, da ein Schein immer nur einen zugeordeneten Behandlunsgausweis/Ersatzverfahren haben kann. Am besten setzen Sie jedes dieser Corona-Ersatzverfahren auf 'zur Kostenträgerbestimmung ignorieren'.

Wenn es Ihnen zu umständlich ist, für den Corona-Test-Patienten immer zwischen den vorhandenen Scheinen unterscheiden zu müssen, können sie auch einfach einen zweiten "Corona Testung"-Patienten anlegen.
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